Der Einzelunternehmer führt – wie der Name schon sagt – das Unternehmen alleine. Er trägt das volle Risiko und haftet unbeschränkt auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung müssen von ihm selbst oder einem angestellten gewerberechtlichen Geschäftsführer erfüllt werden.
Mindestkapital gibt es keines.
Der Einzelunternehmer ist in der Regel bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert und unterliegt der Einkommensteuerpflicht.
Wenn eine Vollausschüttung der Gewinne angenommen wird, ist hinsichtlich der Ertragsteuern das Einzelunternehmen – ebenso wie die Personengesellschaften OG und KG – bis etwa 795.000 Euro Gewinn steuerlich etwas günstiger als die GmbH.
Vor- und Nachteile:
– Alleiniges Entscheidungsrecht
– Alleinige Gewinnverfügung
– Gewerberechtliche Stellvertretung möglich
– Kein Mindestkapital
– Alleinige Risikotragung
– Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
Einzelunternehmen | im Überblick |
Gesellschafter: | Eine natürliche Person |
Haftung: | Volle Haftung des Unternehmers auch mit Privatvermögen |
Gründungskosten: | Gering (evtl. Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Firmenbuch) |
Laufende Kosten: | Gering |
Kapitalausstattung: | Nur nach Bedarf. |
Rechnungswesen: | Freiberufler immer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; Gewerbetreibende: wenn der Umsatz unter 700.000 Euro liegt, ist die EAR möglich, darüber Bilanzierungspflicht. Pauschalierung möglich. |
Sozialversicherung: | GSVG (Gewerbe) oder FSVG (Freiberufler-Ärzte, Zivilingenieure); bei Kleinstgewinnen und wenig Umsatz Befreiungsmöglichkeit |
Steuer: | Einkommensteuer: progressiver (= ansteigender) Steuersatz. Spitzensteuersatz: 50/55%. Eingangssteuersatz bis ca. 12.800 Euro: 0% |
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