Die individuell optimale Rechtsform hängt vor allem von der Finanzierung und dem Risiko des Unternehmensprojekts ab. Und ein bisschen von der Besteuerung.
SLT-Tipp: Bei größeren Projekten hat die GmbH durch die günstigere Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne deutliche Vorteile, wenn Kredite zügig zurückgezahlt werden sollen.
Auch ist es bei GmbHs oder AGs leichter, Anteile zu verkaufen und dadurch Investoren anteilsmäßig zu beteiligen.
Ebenso hat die GmbH eine gewisse „Symbolwirkung“ nach außen – schließlich konnten Sie schon mal ein Startkapital aufweisen.
Ist der Finanzmittelbedarf dagegen überschaubar, sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften genauso brauchbare Rechtsformen.
SLT-Tipp: Doch Vorsicht, nur weil Gesellschaft mit beschränkter Haftung draufsteht, heißt das noch lange nicht, dass es gar keine Haftungsrisiken gibt. Geschäftsführer haften beispielsweise gesondert, und auch Gesellschafter können mit ihrem Privatvermögen haften – zum Beispiel wenn sie für Kredite einstehen oder bei gesetzeswidrigem Verhalten. Die GmbH ist kein Freibrief.
Die Grafik zeigt, bei welcher Gewinnhöhe bei GmbH oder Einzelunternehmen mehr Netto übrig bleibt. Bis ca. 500.000 Euro Gewinn ist die Besteuerung beim Einzelunternehmen um etwa 10.000 Euro günstiger. Darüber wird die GmbH sukzessive attraktiver.
SLT-Tipp: Die Steuerbelastung von Einzelunternehmen und GmbH hat sich in den letzten Jahren stark angenähert.
Damit fällt das klassische Argument der steuerlichen Vorteile der GmbH bei größeren Gewinnen ein Stück weit flach.
Dafür ist die GmbH & Co KG durch die jüngste Steuerreform wieder attraktiv geworden – sprechen Sie mit uns!
Die Optimierung hängt aber auch von den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern ab.
Schließlich hat auch der persönliche Geldbedarf einen Einfluss auf die Rechtsformwahl. Denn bei der GmbH fallen bei nicht ausgeschütteten Gewinnen zunächst nur 25% Körperschaftsteuer auf den Gewinn an. Damit bleibt mit 75% nach Steuern einstweilen mehr Budget für Investitionen und Kredittilgungen. Vorausgesetzt, es wird nur so viel aus dem Betrieb entnommen, wie für den privaten Lebensbedarf notwendig ist. Beim Einzelunternehmen gibt es diese Möglichkeit nicht, hier wird immer der gesamte Gewinn besteuert.
SLT-Tipp: Rechtsformrechner
Probieren Sie doch auch unseren Rechtsformrechner aus, der Einzelunternehmen und GmbH miteinander vergleicht, und zusätzlich auch noch ihren privaten Geldbedarf und etwaige Kredite mitkalkuliert.
Einfache Gründung, kein Mindestkapital, volle Haftung.
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Etwas mehr Aufwand bei Gründung und im laufenden Betrieb, dafür beschränkte Haftung.
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Personengesellschaft mit variabler Haftung.
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Personengesellschaft mit gleicher, voller Haftung aller Gesellschafter.
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