Erleichterungen der ÖGK (vormals GKK) zur Sicherung der Liquidität der Betriebe
Stundungen Gesundheitskassa
Seit März 2021 sind folgende, neuerliche Verlängerungen der Zahlungsziele in Kraft:
Beitragszeiträume Februar bis April 2020: Diese Beiträge wurden bisher bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten verzugszinsenfrei bis 30.5.2020 gestundet. Sie sind bis spätestens 30.6.2021 zu überweisen. Dabei fallen weiter keine Verzugszinsen an.
Sollten die Liquiditätsprobleme weiterhin bestehen, besteht die Möglichkeit, die offenen Beiträge über Antrag Raten aufzuteilen
Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020:
Beiträge, für die bereits Ratenzahlungen oder Stundungen bestehen, können abweichend von der jeweils bereits getroffenen Vereinbarung ebenfalls bis spätestens 30.6.2021 eingezahlt werden. Den Dienstgebern steht es im Hinblick auf ihre bisherig angestellten Planungen und wirtschaftlichen Überlegungen frei (z. B. um Verzugszinsen zu vermeiden), bereits bestehende früher auslaufende Ratenvereinbarungen unverändert aufrecht zu lassen.
Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021:
Für die Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 ist es bei glaubhaft gemachten coronabedingten Liquiditätsproblemen möglich, Stundungen bis 30.6.2021 in Anspruch zu nehmen. Es ist also ein plausibler Nachweis der Zahlungsprobleme notwendig.
Beitragszeiträume ab Juni 2021:
Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind somit unaufgefordert bis zum 15. des Folgemonates unter Berücksichtigung einer dreitägigen Respirofrist zu entrichten.
Ratenvereinbarungen für Phase 1
Ist absehbar, dass das gesetzliche Zahlungsziel per 30.6.2021 nicht erfüllt werden kann, sind Ratenzahlungen bis längstens 30.9.2022 möglich. Das Vorliegen von coronabedingten Liquiditätsproblemen ist gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen.
Die Verzugszinsen werden für den Zeitraum 1.7.2021 bis 30.9.2022 temporär um 2%-Punkte verringert. (Derzeit 3,38% auf 1,38%)
Ein Blick in die Zukunft: Wenn zum 30.9.2022 noch teilweise Beitragsrückstände aus dem Beitragszeitraum Februar 2020 bis Mai 2021 bestehen, können diese in der Phase 2 sukzessive bezahlt werden.
Für weitere 21 Monate, also bis maximal 30.6.2024 können weitere Ratenvereinbarungen getroffen werden.
Details dazu auf der Website der ÖGK.
Für die Ratenvereinbarungen ist zu beachten, dass die Bearbeitung eines Ratenansuchens ohne erstattete monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) nicht möglich ist. Erstatten Sie daher im Falle der Beantragung einer Ratenzahlung die mBGM für den Beitragszeitraum Juli möglichst frühzeitig, Ihr Ansuchen kann sodann rascher bearbeitet werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, und natürlich an ihre Mandantenbetreuer bei Siart Lipkovich + Team.
Weitere Infos gibt es auch auf der Website der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at.
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