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Die unterschiedlichen Modelle im Vergleich.
SLT-Tipp: meistens ist die einkommensabhängige Variante besser.

Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld und Karenz finanziell optimal gewählt

–> zum Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Familienministeriums

 

 

Den Durchblick noch nicht gefunden? SIART LIPKOVICH + TEAM hilft weiter.

 

 

Karenz ist eine rein arbeitsrechtliche Schutzbestimmung, ebenso ist der Mutterschutz (unmittelbar vor und nach der Geburt) eine arbeitsrechtliche Schutzbestimmung in Form eines absoluten Beschäftigungsverbotes für angestellte Mütter. Für Selbständige Mütter oder Väter gelten Karenz und Mutterschutz jedoch nicht!

 

Das Kinderbetreuungsgeld – fälschlicherweise oft als Karenzgeld bezeichnet – ist eine staatliche Familienunterstützung in Geldform, und hängt nicht von der Form der Beschäftigung ab, auch nicht unbedingt von der Karenz.

 

 

 

Das im KBGG geregelte Kinderbetreuungsgeld kann für Geburten ab dem 1. März 2017 entweder als Pauschalvariante (=Kinderbetreuungsgeld-Konto) mit einer frei wählbaren Bezugsdauer bis zu 1.063 Tagen (=35 Monate) oder als einkommensabhängige Form (12+2 Monate Bezugsdauer) gewählt werden.

Die folgende Tabelle stellt die beiden Varianten gegenüber.

 

 

 

 

Um das gesamte Kinderbetreuungsgeld (zb 12+2, und nicht nur 12 Monate) zu erhalten, muss der zweite Elternteil zumindest den Minimalteil der Kinderbetreuungszeit übernehmen. Es sind aber auch ausgewogenere Verteilungen zulässig. Wird annähernd gleich aufgeteilt (mind. 40:60), gibt es einen Bonus von 500 Euro pro Elternteil. Außerdem muss der jeweilige Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Auch kann der beziehende Elternteil wie bei der Karenz zweimal gewechselt werden. Ein Bezugsblock muss mindestens 61 Monate dauern.

 

Das Kinderbetreuungsgeld wird ab der Geburt auf Antrag ausbezahlt, bei verspätetem Antrag auch bis zu 6 Monate rückwirkend.

 

Bei einer lange gewählten Bezugsdauer wir klar, dass sich die arbeitsrechtliche Karenzdauer (max. 24 Monate) und die Bezugsdauer (max. 35 M.) des Kinderbetreuungsgeldes nicht decken. Manche Kollektivverträge verlängern jedoch den Kündigungsschutz auf die Anspruchsdauer.

 

Wichtig zu wissen: Bei beiden Varianten ist es egal, ob sich der beziehende Elternteil in der Schutzfrist, in Karenz oder in Teilzeit bzw. Vollzeitbeschäftigung befindet!

 

 

Pauschalvarianten

 

Es darf dazuverdient werden. Jedenfalls im Ausmaß von 16.200 Euro „maßgebliches Einkommen“ pro Jahr, oder – sofern dies mehr ist – auch bis zu 60% des Vorjahreseinkommens. Die Vorjahreseinkünfte verstehen sich im Wesentlichen als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen, also dem Betrag vor Steuer und nach Sozialversicherungsbeiträgen. Die Berechnungsformeln:

 

Die individuelle Zuverdienstgrenze kann mit dem Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Familienministeriums ausgerechnet werden!

 

Das tägliche KBG liegt je nach gewählter Bezugsdauer zwischen 14,53 Euro (851+212 Tage; = 35 Monate) und 33,88 (365+91 Tage; = 13 Monate) Euro.

Die Gesamtsumme des KBG bei der Pauschalvariante beträgt dabei stets bei ungefähr 15.450 Euro.

Beispiel: 1063 Tage x 14,53 Euro = 15.445 Euro.

Beispiel: 456 Tage x 33,88 Euro = 15.449 Euro.

Beispiel: 912 Tage x 16,94 Euro = 15.449 Euro.

 

Damit wird schnell klar, dass die kürzestmögliche Bezugsdauer die beste Wahl ist. Denn man ist nur kurz an die Zuverdienstgrenze gebunden. Und durch die Inflation ist das in 3 Jahren ausbezahlte Geld weniger wert ist als das heute ausbezahlte. Der Staat hat – wenn Sie eine lange Bezugsdauer wählen – in diesem Fall einen Zinsvorteil!

 

Großer Haken: Während der Karenz darf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Karenz (MSchG) nur im Ausmaß der Geringfügigkeitsgrenze (monatlich: 425 Euro, Wert 2017) dazuverdient werden – bzw. 13 Wochen lang auch mehr – , ohne den Kündigungsschutz zu verlieren. Das bedeutet, dass die volle Zuverdienstgrenze der Pauschalvarianten bei angestellten Eltern kaum ausschöpfbar ist! Die linke und die rechte Hand des Gesetzgebers…

 

 

Einkommensabhängige Variante

 

Es darf nur bis zu 6.800 Euro (vor Steuer, nach SV) pro Kalenderjahr dazuverdient werden. Die Zuverdienstgrenze bezieht sich freilich nur auf die Monate mit Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Monate im gleichen Jahr davor oder danach werden nicht berücksichtigt. Achtung Selbständige: Mitunter benötigen Sie für die Abgrenzung eine Zwischenbilanz! Siart+Team hilft gerne weiter.

 

Vorausgesetzt die letzten 6 Monate vor der Geburt bestand durchgehend eine Pflichtversicherung, beträgt das Kindergeld bei dieser Variante 80% des Wochengeldes, welches iW dem Monatsnettoeinkommen plus anteiliger Sonderzahlungen entspricht, maximal aber 66 Euro pro Tag.

 

Bei Selbständigen gilt die Formel maßgebliches Einkommen x 0,62 + 4.000 geteilt durch 365 für die Höhe des Tagsatzes.

Somit beträgt das einkommensabhängige KBG maximal 2.046 Euro pro Monat, Bei 12+2 Monaten minus 2 Monate Wochengeldbezug ergibt das in Summe 24.552 Euro.

 

Wichtig: Wenn die Voraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erfüllt sind, ist es fast immer die bessere Variante. Ab einem Nettogehalt von ca . 1.200 Euro (= ca. 1.500 Euro brutto) bringt es mehr Geld als die Pauschalvariante!

 

 

Schlaue Lösungen von SIART LIPKOVICH + TEAM:

 

 

Beispiel mit schlauer Lösung: Einkommensabhängige Variante. Sie ist angestellt und nimmt 12 Monate KBG in Anspruch. Er ist selbständig und nimmt im Anschluss noch die verbliebenen 2 Monate in Anspruch. 1 Monat kann auch überlappend gewählt werden. Während dieser 2 Monate macht er im Betrieb quasi Urlaub oder investiert viel und verkauft wenig– Gewinn unter 966 Euro. Sie kann unabhängig davon Karenz bis max. zum 2. Geburtstag des Kindes beantragen, oder zB wieder Teilzeit arbeiten. Das KBG verteilen die beiden via Sparbuch auf die gesamte Zeit. Selbstverständlich sind die Begriffe „Sie“ und „Er“ in diesem Beispiel auch umgekehrt denkbar.

 

Unser Fazit:

Spielen Sie ein paar Varianten gedanklich durch. Und wenn das monatliche Einkommen vor der Geburt höher als ca. 1.500 Euro brutto war, ist die einkommensabhängige Variante die erste Wahl. Karenz kann man unabhängig davon bis zu 2 Jahre in Anspruch nehmen!

 

 

 

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by Dominik Stegmayer

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