Welche Beträge können im Zusammenhang mit Dienstreisen steuerfrei ausbezahlt werden?
Hier ein kleiner Überblick. Mitsamt Formularen.
Eine Dienstreise bzw. betrieblich veranlasste Reise liegt vor wenn ein Unternehmer oder Dienstnehmer aus ausschließlich betrieblichen Gründen seinen üblichen Tätigkeitsort verlässt, und die zurückgelegte Strecke zum vorübergehenden Tätigkeitsort mindestens 25km beträgt.
Weiters muss für die Steuerfreiheit von Taggeld und Nächtigungsgeld die Reise mindestens 3 Stunden dauern.
zur Abdeckung des Verpflegungsmehraufwands (für Tätigkeiten außerhalb des gewöhnlichen Tätigkeitsortes, maximal für die ersten 5 Tage):
Steuerfrei sind:
Hinweis: Werden höhere Taggelder gezahlt, sind die übersteigenden Teile lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
Im Ausland gelten je nach dortigem Preisniveau niedrigere oder höhere Tagsätze, zB:
sind steuerfrei.
Im Ausland gelten je nach dortigem Preisniveau niedrigere oder höhere Nächtigungsgelder, zB:
Es können – bei nicht im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugen – entweder die tatsächlichen Fahrtkosten (z.B. Flugticket, Bahnticket, Tankrechnung und Mautgebühren und etc.) oder die pauschlierten Fahrtkosten in Form des amtlichen Kilometergeldes geltend gemacht werden.
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, sind ohnedies alle fahrzeugbezogenen Ausgaben Betriebsaufwand (abzüglich eines etwaigen Privatanteils).
PKW: | 0,42 €/Kilometer |
Mitfahrer: | 0,05 €/Kilometer |
Motorrad bzw. Motorfahrrad: | 0,24 €/Kilometer |
Fahrrad (oder zu Fuß) ab dem 2. Kilometer: | 0,38 €/Kilometer |
Mehr dazu in der Rubrik Kilometergelder.
Wichtig ist eine exakte Dokumentation, die Führung eines Fahrtenbuchs – am besten in gebundener Papierform – empfiehlt sich sehr!
Zur Dokumentation der Reisedauer und Spesen finden Sie hier unsere Reiseabrechnungsformulare:
Formular für KM-Geld und Reisekostenverrechnung:
Formular für Einzelreisekostenverrechnung:
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