Bei der Offenen Gesellschaft gründen mindestens zwei Personen (juristische oder natürliche) gemeinsam eine Gesellschaft, die dann als Unternehmen tätig wird. Die Gründung erfolgt mittels Gesellschaftsvertrag.
Mindestkapital gibt es keines, hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zur GmbH.
Personengesellschaften (OG oder KG) müssen immer eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in bestellen, um ein Gewerbe ausüben zu können.
Die Offene Gesellschaft ist selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gesellschafter müssen ihren anteiligen Gewinn zu ihren übrigen Einkünften hinzurechnen und mittels Einkommensteuererklärung versteuern. Sie unterliegen dabei genauso wie Einzelunternehmer der Einkommensteuer.
Im Unterschied zur Kommanditgesellschaft gibt es bei der Offenen Gesellschaft nur gleichrangige unbeschränkt haftende Gesellschafter.
Vor- und Nachteile:
– Zusammenarbeit: Arbeits-/Gewinnteilung.
– Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften der Gesellschafter.
– Gewerberechtsinhaber kann vollhaftender Gesellschafter oder hauptberuflicher Dienstnehmer (Beschäftigungsausmaß mind. halbe Normalarbeitszeit) sein.
– Kein Mindestkapital.
– In der Regel Kollektiventscheidungen.
– Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, und zwar unbeschränkbar und direkt.
– Die Vertragsgestaltung ist wichtig, insbesondere Beteiligung am Firmenwert sowie Gewinnverteilung; (Vorab)Vergütung für Arbeitseinsatz und Kapital müssen klar geregelt sein.
Offene Gesellschaft |
im Überblick |
Gesellschafter: | Mindestens Zwei Personen (natürliche oder juristische) |
Haftung: | Komplementär haftet voll, auch mit Privatvermögen Kommanditist nur mit der Hafteinlage (theoretisch 1 Euro möglich) |
Gründungskosten: | Mittel (Vertragserrichtung, Firmenbucheintragung, Gewerbeanmeldung, Gebührenpflicht) |
Laufende Kosten: | Gering bis Mittel |
Kapitalausstattung: | Nach Vereinbarung bzw. Bedarf |
Rechnungswesen: | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wenn der Umsatz unter 700.000 Euro liegt, darüber Bilanzierung. |
Sozialversicherung: | GSVG-Pflicht für alle Gesellschafter; keine Befreiungsmöglichkeit bei Kleinstgewinnen und wenig Umsatz |
Steuer: | Einkommensteuer beim Gesellschafter, progressiver (= ansteigender) Steuersatz; Jeder Gesellschafter ist mit seinem Gewinnanteil steuerpflichtig. Immer Vollausschüttung (zumindest fiktiv). Die Gesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. |
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