Unterstützungsfonds für Sportvereine und NPOs
Seit 1. Juli 2020 sind die Möglichkeiten der aktiven Sportausübung auch in Vereinen wieder ausgeweitet worden. Es ist nun jede Form der Sportausübung im Freien und auch in Räumen wieder möglich. Für Wettkämpfe gibt es noch Kapazitätsbeschränkungen. Details auf der Website des Sportministeriums.
Nach zahlreichen Ankündigungen ist nun ab 8. Juli 2020 ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für Sportvereine, weitere NPOs wie Kultur- und Tierschutzvereine und Feuerwehren sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften möglich. Insgesamt stehen bis zu 700 Mio Euro zur Verfügung.
Wir haben hier die wichtigsten Details aus den Förderrichtlinien kurz zusammengefasst.
Voraussetzungen:
- Tätigkeiten der Organisation werden in Österreich ausgeübt.
- Organisation nachweisbar vor dem 10.3.2020 bestehend bzw. errichtet.
- Durch COVID-19 verursachter Einnahmenausfall.
- Keine materielle Insolvenz per 10.3.2020, „weil beispielsweise eine positive Fortbestehensprognose vorgelegen ist“ (§4 Abs4 Z5 NPO-FondsRLV).
- Keine rechtskräftige Finanzstrafe (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Zumutbare Maßnahmen wurden gesetzt, um die durch die Förderung zu deckenden förderbaren Kosten zu reduzieren.
Förderhöhe & was wird gefördert?
Es müssen die förderbaren Kosten (siehe gleich) im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. September 2020 erhoben werden.
- Förderbare Kosten:
- Betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Miete und Pacht und Lizenzkosten.
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen sowie Finanzierungskosten für Leasing, wenn Vertrag vor 10.3.2020 bestand.
- betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Buchhaltungskosten, Kosten für die Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten. Ohne Personalkosten.
- Kosten für die Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit dem Förderantrag.
- Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigung und die Betriebskosten von Liegenschaften.
- Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, sofern COVID-19-bedingt mind. minus 50% Verkehrswertverlust.
- Nicht das Personal betreffende unmittelbar durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen. (bereits ab 10.3.2020!)
- frustrierte Aufwendungen, die nachweislich einer Veranstaltung zugerechnet werden können, die aufgrund von gesetzlich oder behördlich gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 nicht stattfinden konnte.
- Zusätzlich kann ein Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 7% der Einnahmen des Jahres 2019 beantragt Optional kann als Bemessungsgrundlage auch der Durchschnitt der letzten beiden Jahre (2018 und 2019) gewählt werden. Deckelung bei 120.000 Euro Struktursicherungsbeitrag.
- Versicherungsleistungen müssen abgezogen werden.
- Förderhöhe
- Die Zuschusshöhe beträgt maximal 100% der förderbaren Kosten, gedeckelt mit dem Einnahmenausfall (siehe gleich) zuzüglich
- Wenn die Förderhöhe unter 500 Euro liegt, wird keine Förderung und kein Struktursicherungsbeitrag ausbezahlt.
- Wenn die Förderhöhe unter 3.000 Euro liegt, entfällt die Deckelung mit dem Einnahmenausfall.
- Die absolute Obergrenze beträgt 2.400.000 Euro Förderhöhe.
- Berechnung des Einnahmenausfalls
- Die Einnahmen der ersten drei Quartale 2020 (1.1. bis 30.9.) werden mit den Einnahmen der ersten drei Quartale 2019 verglichen. Auf Wunsch kann mit dem Durchschnitt der ersten drei Quartale 2018 und 2019 verglichen werden.
- Der Einnahmenausfall muss für 2020 gegf. prognostiziert werden. Bei Anträgen nach dem 30.9.2020 sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen.
Antrag und Abwicklung
- Anträge sind ab 8.07.2020 bis 31.12.2020 ausschließlich online auf der eigens vom Sportministerium eingerichteten Website npo-fonds.at möglich.
- Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Agentur (aws).
- Wenn im letzten Geschäftsjahr vor der Antragstellung a) mehr als 10 Dienstnehmer beschäftigt wurden, oder b) 2019 mehr als 120.000 Euro an Einnahmen erzielt wurden oder c) wenn die beantragte Förderung über 12.000 liegt, muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Förderantrag bestätigen.
Auszahlung & Abrechnung
- Nach Antragstellung und Abschluss des Fördervertrages erfolgt die Auszahlung grundsätzlich in zwei Tranchen. Die erste Tranche (50%) soll rasch nach Abschluss des Fördervertrags (formal handelt es sich bei der Förderung des NPO-Fonds um eine privatrechtliche Vertragskonstruktion) ausbezahlt werden. Die zweite Tranche soll nach dem 30.9.2020 nach erfolgter Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Zahlen für die ersten drei Quartale 2020 folgen.
- Die Endabrechnung soll dann bis 31.12.2020 erfolgen.
Beteiligungsorganisationen
- Auch Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen eine förderbare Organisation zumindest mit 50% beteiligt ist, und deren Tätigkeit den gemeinnützigen Zweck der förderbaren Organisation verwirklicht, kann eine Förderung beantragen. Typisches Beispiel hierfür ist eine eigene Bundesliga-GmbH eines Sportverbandes.
- Sind an einer Beteiligungsorganisation neben einer gemeinnützigen förderberechtigten Organisation auch weitere Organisationen ohne Förderberechtigung beteiligt, ist die Förderung entsprechend zu kürzen.
- Der maximale Förderbetrag (2,4 Mio Euro) steht gemeinnützigen Organisationen und verbundenen Beteiligungsorganisationen nur einmal gemeinsam zu.
Ausführlichere Informationen dazu finden sie in den Förderrichtlinien auf www.npo-fonds.at.
SLT-Tipp: Stellen Sie auf Basis dieser Handlungsanleitung ihre Zahlen nach folgender To-Do-Liste zusammen:
- Förderbare Kosten zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 (bzw. ab 10.3.2020). Idealerweise aufgeschlüsselt in tatsächliche Zahlen und dazugeschätzte Zahlen für den noch ausständigen Zeitraum.
- Darstellung der Einnahmen 1.1.2020 bis 30.9.2020. (getrennter Ausweis tatsächliche Zahlen und Schätzwerte)
- Darstellung der Einnahmen 1.1.2019 bis 30.9.2019. (getrennter Ausweis tatsächliche Zahlen und Schätzwerte)
- Daraus abgeleitet die Höhe des Einnahmenausfalls.
Gerne können wir Ihnen dann ein Beratungsangebot für die Durchsicht der Zahlen und die etwaig notwendige steuerberaterliche Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung machen.
Kontakt:
SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Email: slt@slt.at
Web: www.slt-steuerberatung.at
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