Mit diesem Online-Rechner können Sie sowohl Körperschaftsteuer als auch die Mindest-Körperschaftsteuer für GmbH und AG und je nach Alter der Gesellschaft berechnen.
Während natürliche Personen bei Gewinnen Einkommensteuer zahlen, unterliegen juristische Personen wie GmbHs und AGs der Körperschaftsteuerpflicht (kurz: KöSt). Mit der Wahl der Rechtsform wird damit auch zwischen Einkommensteuertarif und Körperschaftsteuertarif gewählt.
Der Steuersatz beträgt durchgehend 25%, es handelt sich also um einen linearen Steuertarif. Das klingt auf den ersten Blick günstiger als die bis zu 55%ige Einkommensteuer. Da aber die 25%ige KöSt lediglich die Besteuerung der Kapitalgesellschaft selbst umfasst, kommt im Falle der Ausschüttung von Gewinnen an die Eigentümer (= Gesellschafter) zusätzlich die 27,5%ige Kapitalertragsteuer (kurz: KESt) auf Ebene der Gesellschafter hinzu.
Insgesamt beträgt die Steuerbelastung für GmbH-Gesellschafter damit konstant 45,63% des Gewinns, unabhängig von der Gewinnhöhe. Im Detail können Sie das leicht mit unserem Rechtsform-Vergleichsrechner abschätzen.
Einen Überblick über Vor-und Nachteile einzelner Rechtsformen finden Sie hier.
Bleiben die Gewinne in der GmbH „stehen“, muss nur die 25%ige KöSt gezahlt werden. Für die Liquidität und Finanzierungsstärke des Unternehmens ist das kurzfristig durchaus positiv, weil mehr Geld zur Verfügung bleibt.
Wenn aber – zB nach mehreren Jahren – die angesparten Gewinne ausgeschüttet werden sollen, fällt eben dann die 27,5%ige KESt an.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen aber auch in Verlustjahren eine
Mindest-Körperschaftsteuer zahlen. Diese beträgt bei der GmbH bei einem Stammkapital von 35.000 Euro 1.750 Euro und bei der AG mit 70.000 Euro Grundkapital 3.500 Euro pro Jahr (5% des Stamm- oder Grundkapitals). In besseren Folgejahren werden die zuvor gezahlten Beträge der Mindest-KöSt aber angerechnet, sodass die Mindest-KöSt letztlich wie eine Vorauszahlung wirkt – vorausgesetzt Sie kommen irgendwann ins Plus. Aber davon gehen wir mal aus!
Für GmbHs, die nach dem 31.06.2013 gegründet wurden, beträgt die Mindest-KöSt in den ersten fünf Geschäftsjahren nur 500 Euro, und in den nächsten fünf Jahren 1.000 Euro. Ab dem elften Geschäftsjahr dann regulär 1.750 Euro.
Stand: 1/2020.
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