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Aufwändiger bei Gründung und laufendem Betrieb, dafür beschränkte Haftung.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person, die selbst alle Rechte und Pflichten trägt. Da sie aber nicht selbst tätig werden kann, muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden. Der Vorteil dieser Rechtsform ist, dass grundsätzlich die Gesellschaft die Haftung trägt. Die Gesellschafter tragen lediglich das Risiko, ihre Stammeinlage zu verlieren – und zwar die Ganze, auch wenn vorerst nur die Hälfte eingezahlt ist.

 

Das Stammkapital beträgt mindestens 10.000 Euro, von dem die Hälfte bar ins Unternehmen einzubezahlen ist. Alternativ sind auch Sacheinlagen bzw. -gründungen möglich. Mit Eintragung der Gesellschaft können Sie diese Gelder für Ihren Betrieb verwenden.

 

Die Haftung bleibt nicht immer vor dem Gesellschafter stehen, unter gewissen Voraussetzungen (schuldhafte Herbeiführung des Konkurses) können Gläubiger doch durchgreifen. Unter Umständen besteht auch bei gewerberechtlichen Verfehlungen eine Durchgriffsmöglichkeit.

 

SLT-Tipp: Einen Spezialfall der GmbH stellt seit Anfang 2024 die Flexible Kapitalgesellschaft dar.

 

Vor- und Nachteile:

 

– Haftung mit Gesellschaftsvermögen beschränkt
– Gesellschafter (bis 25%) können (lohnsteuerpflichtiges) Dienstverhältnis haben; ASVG-Versicherung möglich -> Günstigkeitsvergleich ASVG vs GSVG
– Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Vertretungsbefugnis, kann unternehmensrechtlicher Geschäftsführer oder Dienstnehmer sein.
– Durch geringere Besteuerung bei Nichtausschüttung von Gewinnen ist innerbetriebliches Ansparen leichter möglich, v.a. bei hohen Krediten interessant.

 

– Erhöhte Formvorschriften (Notar)
– Erweiterte Rechnungslegungsvorschriften (Jahresabschlusspflicht)
– Gewinnverfügung für Gesellschafter erst nach formellem Ausschüttungsbeschluss oder nach entsprechendem Titel (Honorar, Geschäftsführerbezug)
– Gesellschafter sind entgeltsmäßig wie Nichtgesellschafter zu behandeln: Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschaftern müssen einem Fremdvergleich standhalten. Das heißt, sie müssten in der gleichen Form grundsätzlich auch mit Dritten abgeschlossen werden! Andernfalls können für Gesellschafter unüblich günstige Vereinbarungen als verdeckte Gewinnausschüttungen ausgelegt werden.
– Keine Verlustverwertung beim Gesellschafter

 

GmbH
im Überblick
Gesellschafter: Natürliche oder juristische Personen (Einpersonengesellschaft möglich)
Haftung: – ƒƒGesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
– Gesellschafter nur mit ihrem Stammanteil (u.U. Haftung für säumige Mitgesellschafter); sonst nur bei gesonderter Haftungsübernahme (z.B. Bürgschaft)
ƒƒ- Geschäftsführer: Risiko persönlicher Haftung bei schuldhafter Pflichtverletzung
Gründungskosten: Begünstigungen möglich (Neugründungs-Förderungsgesetz). Ansonsten ca. 3.000 Euro

(Notariatspflichtige Vertragserrichtung (Gesellschaftsvertrag), Honorare, Gesellschaftssteuer, Veröffentlicht im Amtsblatt der Wiener Zeitung, Firmenbucheintragung, Gewerbeanmeldung)

Laufende Kosten: Mittel bis Hoch
Kapitalausstattung: Mindest-Stammkapital: 10.000 Euro; grds. verpflichtende sofortige Einzahlung in bar: 5.000 Euro; Sacheinlage bzw. -gründung möglich.
Rechnungswesen: Immer doppelte Buchführung und Bilanz nach Unternehmens- und Steuerrecht.
Sozialversicherung: Gesellschafter-Geschäftsführer sind nach dem ASVG pflichtversichert (wenn Beteiligungsverhältnis < 25%)
ƒWenn GmbH einen Gewerbeschein hat, ist der Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem GSVG pflichtversichert (Beteiligungsverhältnis > 25%)
Steuer: ƒEinheitlicher Körperschaftsteuersatz 23% (flat tax)
ƒƒMindestkörperschaftsteuersatz auch bei Verlust: 5% vom Mindest-Stammkapital (= 500 Euro)
ƒƒDie an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne unterliegen zusätzlich der KEST (27,5%); in Summe 44,2% Steuerbelastung.
ƒƒwenn Gesellschafter bis 25% beteiligt – Dienstbezüge lohnsteuerpflichtig; wenn über 25%: Einkommensteuerpflicht

 

 

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by Dominik Stegmayer

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