nach oben!

Corona-Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und einhergehender Reduktion des Arbeitsentgelts mit dem Ziel die Beschäftigten zu halten.

 

COVID-19 Kurzarbeit Erleichterungen im Lockdown Nov/Dez 2022 und bis März 2022

  • Es entfällt die Verpflichtung, die wirtschaftliche Begründung durch eine Steuerberatung bestätigen zu lassen, für Unternehmen, die Kurzarbeit für den Zeitraum 22.11. bis 1.12.2021 beantragen oder einer der auf der AMS-Website aufgezählten ÖNACE-Kategorien angehören – also direkt betroffen sind. zB Handel, Tourismus, etc.
  • Rückwirkende Begehrensstellung: Die Antragstellung ist für alle Unternehmen, die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit möglich. Die Frist endet nach dem 14. Tag nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens nach dem 15.12.2021 (OÖ: 19.12.2021).
  • 100% Beihilfe in besonders betroffenen Branchen bis 31.03.2022.
  • besonders betroffen = im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 ein Umsatzrückgang von 50 % oder mehr hatten (und im Jahr 2019 und 2020 zur Umsatzsteuer veranlagungspflichtig) oder von einem Betretungsverbot direkt betroffen sind, welches nach dem 01.07.2021 verordnet wurde.
  • Ein vorhergehendes Beratungsverahren beim AMS für Betriebe, die zwischen 1.4.2021 und 30.6.2021 nicht in Kurzarbeit waren, entfällt voraussichtlich. Bis zur notwendigen Anpassung der Eingabemaske im AMS-Webportal bei der Antragstellung die Frage „Beratungsverfahren abgeschlossen“ mit „JA“ ankreuzen.
  • Die Weiterbildungsverpflichtung für Lehrlinge über 50% der Ausfallzeit entfällt für November und Dezember 2021.
  • Änderungsbegehren auf Erhöhung der Ausfallstunden auf über 50% können von den Unternehmen bis Ende des aktuellen Kurzarbeitszeitraumes eingebracht werden.
  • Die Genehmigung von Arbeitsausfällen von durchschnittlich mehr als 90% in vom Lockdown direkt betroffenen Branchen ist erst im Nachhinein möglich, im Begehren ist der Arbeitsausfall jedenfalls mit höchstens durchschnittlich 90% zu beantragen. Die Überschreitung des Arbeitszeitausfalls von durchschnittlich 90% ist nur zulässig, wenn in den übrigen Abrechnungsmonaten jeweils nicht mehr als 90% Ausfallsstunden vorliegen.

 

Weitere Informationen:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html

 

 

COVID-19 Kurzarbeit Phase 5 ab Juli 2021 im Überblick:

  • Ab 01.07.2021 gilt das neue, angepasste Kurzarbeitsmodell. Nachfolgend sind die wesentlichsten Änderungen aufgelistet.
  • Die 5. Phase sieht dabei im Wesentlichen zwei Modelle vor, die abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in Anspruch genommen werden können. Die wesentlichen Eckpunkte dieser beiden Modelle haben wir für Sie zusammengefasst.

 

Modell 1: Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen

Die Rahmenbedingungen der vierten Phase der Corona-Kurzarbeit werden für nach wie vor wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen, deren Umsatz im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019 um mindestens 50 % zurückgegangen sind, weitgehend unverändert bis voraussichtlich 31.12.2021 verlängert.

Für diese Unternehmen gilt also weiterhin insbesondere

  • eine Mindestarbeitszeit von 30 % (Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich) und
  • die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe in der bisherigen Höhe.

 

Modell 2: Übergangsmodell mit geringerer Förderhöhe

Anderen Betrieben steht von 1.7.2021 bis voraussichtlich 30.6.2022 ein angepasstes Kurzarbeitsmodell zur Verfügung. Für dieses sogenannte „Übergangsmodell“ gilt, dass

  • die bisherige Kurzarbeitsbeihilfe um 15 % reduziert wird,
  • die Mindestarbeitszeit auf 50 % erhöht wird (Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich),
  • der Arbeitnehmer verpflichtet ist, für jeweils zwei angefangene Corona-Kurzarbeitsmonate eine Woche Urlaub zu verbrauchen,
  • es erleichtert werden soll, zwischen den Phasen der Corona-Kurzarbeit Personal abzubauen, und
  • neu in die Corona-Kurzarbeit eintretende Betriebe eine dreiwöchige Beratungsphase bei AMS und den Sozialpartnern absolvieren müssen.

Für das neue „Übergangsmodell“ gilt außerdem, dass Betriebe die Corona-Kurzarbeit für höchstens 24 Monate in Anspruch nehmen können, wobei in Einzelfällen auch Ausnahmen möglich sind. Die Antragsphase beträgt sechs Monate.

 

Weitere Details: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

 

COVID-19 Kurzarbeit Phase 4 ab April 2021 im Überblick:

Im Wesentlichen bleiben die Rahmenbedingungen der Phase 3 aufrecht:

 

  • Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 %.
  • Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf bis zu 30 % reduziert werden.
  • In Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.
  • Stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung in der Kurzarbeit Phase 4. Betriebe erhalten die Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe voll ersetzt. Die Kosten der Aus- und Weiterbildungskurse werden zu 60 % gefördert, bei Lehrlingen zu 75%. AMS-Detailinfos
  • Die Erleichterungen für vom Lockdown betroffene Branchen bleiben bestehen, z.B. weiterhin Entbindung von der Steuerberaterpflicht bei Unternehmen, die im Lockdown sind oder nur für die Zeit des Lockdowns Kurzarbeit beantragen.

 

  • Fristen: Begehren betreffend die Kurzarbeitsphase 4 können ab 6.4.2021 gestellt werden. Die Frist für die rückwirkende Antragstellung für Projekte mit einem Beginn ab 1.4.2021 läuft bis 6. 5.2021. Danach gilt während des Lockdowns eine rückwirkende Antragsfrist von zwei Wochen. Für Unternehmen, die zwischen 23.4.2021 und 25.4.2021 beginnen, endet die Frist mit 9.5.2021. Ab Aufhebung des Lockdowns sind Begehren (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Beginn der Kurzarbeit einzubringen.

 

 

COVID-19 Kurzarbeit Phase 3 ab Oktober 2020 im Überblick:

Zusammen mit der Verlängerung um bis zu sechs Monate haben Bundesregierung und Sozialpartner neue Rahmenbedingungen für die Corona-Kurzarbeit beschlossen. Hier die bislang bekannten Eckpunkte:

  • Verlängerung der Corona-Kurzarbeit um maximal sechs Monate. Das neue Modell gilt ab 1.10.2020 und läuft mit 31.03.2021 aus.  Das seit dem 01.06.2020 geltende Kurzarbeitsmodell („Phase 2“) wird zudem bis 30.09.2020 verlängert.
  • Arbeitszeit – Herabsetzung der Höchstarbeitszeit auf 80 % (bisher 90 %) der bisherigen Normalarbeitszeit vor. Die Mindestarbeitszeit wird auf 30 % (bisher 10 %) erhöht. Win Unterschreiten soll in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Sozialpartner möglich sein. Der Durchrechnungszeitraum für die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit beträgt sechs Monate.
  • Entlohnung der Arbeitnehmer weiterhin mit 80, 85 oder 90 % des bisherigen Nettoentgelts („Nettoentgeltgarantie“). Neu ist aber, dass zum Beispiel kollektivvertragliche Erhöhungen und individuelle Gehaltsvorrückungen im Rahmen der Nettoentgeltgarantie berücksichtigt werden.
  • Verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft, aber keine Weiterbildungspflicht. Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden also Weiterbildungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber anbietet, in Anspruch nehmen müssen. Die Kosten der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen sollen anteilig (voraussichtlich zu 60 %) vom AMS übernommen werden. Begonnene Weiterbildungsmaßnahmen sollen bei erhöhtem Bedarf an Arbeitsleistung auch unterbrochen werden können. Im Falle einer Unterbrechung wird der Arbeitnehmer allerdings einen Anspruch darauf haben, die Weiterbildungsmaßnahme innerhalb von 18 Monaten zu beenden.
  • Antragstellung – Gemeinsam mit der Sozialpartnervereinbarung muss auch eine Prognoserechnung vorgelegt werden in der die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt wird. Wie diese Prognoserechnung im Detail auszusehen haben wird, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 06.08.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.bmafj.gv.at/Kurzarbeit-Infoseite.html.

 

Das Wichtigste zur (neuen) COVID-19 Kurzarbeit auf einen Blick:

  • Auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung (Download unten) kann eine Kürzung der Arbeitszeit auf 10 – 90% beantragt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann diese sogar phasenweise auf 0% gesenkt werden. (Bsp.: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0%, 1 Woche 60%.)
  • Der dabei entstandene Entgeltausfall wird durch das AMS in Form einer Kurzarbeitsbeihilfe so ausgeglichen, dass sich ein Nettogehalt von 80 – 90%, gestaffelt nach Einkommenshöhe, ergibt. Ebenfalls ersetzt werden dem Arbeitgeber die anteiligen Lohnnebenkosten (mittlerweile ab dem ersten Tag).
  • Der Beschäftigtenstand muss während der Kurzarbeit und mindestens 1 Monat darüber hinaus aufrechterhalten werden. Ausnahmen sind mit in besonderen Fällen möglich.
  • Zusätzliche Einstellungen sind immer möglich. Diese neuen Dienstnehmer können aber nicht gleich nach Beginn in Kurzarbeit geschickt werden. Es würde sich um normale Dienstverhältnisse handeln.
  • Resturlaube aus Vorjahren und Zeitguthaben müssen nicht zwingend verbraucht werden (neu geregelt!).
  • Bewilligung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen können. (Hoffnung)
  • Kurzarbeit ist auch rückwirkend ab 1.3.2020 möglich. Für Erstbegehren mit einem Beginn ab 1. Juni 2020 ist eine rückwirkende Begehrenstellung aber nicht mehr möglich. Neue Kurzarbeitsbegehren sind ab sofort immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraumes zu stellen.Verlängerungsbegehren können weiterhin rückwirkend gestellt werden, ab 1. Juli 2020 spätestens drei Wochen nach dem geplanten Beginn der Verlängerung.
  • Infos zur Auszahlung und Abrechnung siehe weiter unten.

 

 

 

Schritt für Schritt zur Kurzarbeit

 

  1. Sollten Sie einen Betriebsrat haben, müssen sie diesen einbinden.
  2. Die ausgefüllte und vom Dienstgeber sowie von den betroffenen Dienstnehmern unterfertigte Sozialpartnervereinbarung muss (neues Procedere ab 1.6.2020) zusammen mit dem Kurzarbeitsantrag an das AMS geschickt werden via eAMS-Konto. Dabei ist auch bereits eine Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten anzugeben. Es sollte kurz dargestellt werden, wie der COVID-19-Ausbruch den Betrieb konkret einschränkt. Das AMS leitet dann an die Wirtschaftskammer Österreich und an die Gewerkschaft zur Zustimmung weiter.
  3. Beide Sozialpartner (WKO & ÖGB) müssen der Kurzarbeit im jeweiligen Betrieb zustimmen (Einholung durch AMS).
  4. Nach der Zustimmung der beiden Sozialpartner bearbeitet das AMS den Antrag weiter und genehmigt, sofern keine sonstigen Mängel bestehen. (Gegf. informiert das AMS wegen Nachbesserung des Antrags). Verwenden Sie dazu unseren Corona-Kurzarbeit-Rechner als Hilfe für die Ermittlung der erforderlichen Zahlen.

 

Die Formulare

Alle Formulare und Ausfüllanleitungen (ab 1.6. neue Formulare!)

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit

 

 

Voraussetzungen für die Kurzarbeitshilfe (für das AMS)

  • Der Arbeitgeber bezahlt das Entgelt für die herabgesetzte Arbeitszeit UND die Kurzarbeitsunterstützung (falls unklar siehe unten Rechenbeispiel)
  • eine Sozialpartnervereinbarung (Formular siehe Link zum AMS oberhalb)
  • eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat Einzelvereinbarungen (Siehe oben)
  • die Zustimmung des Arbeitsmarktservice.

 

Bedingungen für die Kurzarbeitshilfe (nach Bewilligung)

  • Überstunden während der Kurzarbeit sind möglich. In der Sozialpartnervereinbarung müssen die Betriebsbereiche, in denen Überstunden erlaubt sein sollen, explizit angeführt werden.
  • Die Behaltepflicht nach Kurzarbeit wird auf 1 Monat verkürzt. Bei besonderen Verhältnissen kann auch diese entfallen. Während dieser Behaltefrist können auch zusätzliche überlassene Arbeitskräfte eingesetzt werden.
  • Bei Urlaub oder Krankenstand während Kurzarbeit gebührt dem Arbeitnehmer wie bisher das volle Entgelt wie vor Kurzarbeit. Das AMS zahlt hier keine Beihilfe. Es gilt das sog. Ausfallsprinzip. „Wäre in der Kurzarbeit an einem Krankenstandstag z.B. 2 statt 8 Stunden lang gearbeitet worden, sind 2 Stunden bei der Abrechnung im Feld ‚Entgeltfortzahlung für Krankenstand…‘ einzutragen. D.h. diese 2 Stunden werden vom AMS nicht als Ausfallstunden gefördert. 6 Stunden werden als Ausfallstunden gefördert.“
  • Resturlaube aus Vorjahren und Zeitguthaben müssen nicht zwingend verbraucht werden.
  • Das Dienstverhältnis muss vor Kurzarbeitbeginn mindestens 4 Wochen lang bestanden haben.
  • Die Sonderzahlungen sind stets auf Basis des Entgelts (oder Bruttolohn, je nach Kollektivvertrag) vor Kurzarbeit zu bezahlen.
  • Die Normalarbeitszeit muss im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens 10% betragen. Sie kann zeitweise auch Null sein. Bsp: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0%, 1 Woche 60%.
  • Die Corona-Kurzarbeit kann auf Dauer von maximal 3 Monate abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate nach neuer Sozialpartnervereinbarung und Genehmigung durch das AMS möglich.

 

Verlängerung der Kurzarbeit

Bis 3 Monate

Soll eine bestehende COVID19-Kurzarbeit bis zur maximalen Erstgewährungsdauer von drei Monaten verlängert werden, muss nur ein Änderungsbegehren an das AMS gestellt werden. Eine neue Sozialpartnervereinbarung ist nicht notwendig.

Beispiel: Bislang wurde Kurzarbeit vom 1.4. bis 31.5. vereinbart (= 2 Monate). Für die Verlängerung bis 30.6. ist nur ein Änderungsbegehren an das AMS notwendig.

 

Über 3 Monate und nach dem 1.6.2020

Für Erstanträge und Verlängerungsanträge ab dem 1.6.2020 über die ersten drei Monate hinaus muss die neue Sozialpartnervereinbarung (Version 1.6.2020) – siehe Punkt Formulare weiter oben – verwendet und nochmals abgeschlossen werden. Ebenso muss ein neues Kurzarbeitsbegehren gestellt werden. Immerhin holt nun das AMS die Zustimmung von WKO und Gewerkschaft ein.

 

Auszahlung & Abrechnung

Der Arbeitgeber muss auch während der Kurzarbeit folgende Zahlungen bzw. Abfuhren an Behörden leisten:

  • Bruttoentgelt abzgl. Sozialversicherung und Lohnsteuer für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden an den Dienstnehmer
  • Lohnnebenkosten an die Krankenkassen, Finanzämter und Gemeinden.
  • einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt.
  • Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Kurzarbeitsunterstützung an den Dienstnehmer überweisen. (Die Kurzarbeitsunterstützung ist übrigens Steuer- und SV-pflichtig…)

Vom AMS erhält der Arbeitgeber danach:

  • Nach der Abrechnung, die nach Ende des Monats innerhalb von 28 Tagen beim AMS eingereicht werden muss (elektronisch via eAMS-System, nachdem eine entsprechende EXCEL-Datei des AMS für die Abrechnung ausgefüllt wurde oder das Online-Abrechnungstool des AMS hierfür verwendet wurde),
  • zahlt das AMS an den Arbeitgeber nach Prüfung der Abrechnungen die Kurzarbeitsbeihilfe aus, die dann den Großteil der Kosten für die entfallenen Arbeitsstunden inkl. Lohnnebenkosten und anteiliger Sonderzahlungen abdeckt.

 

FAZIT: Liquidität muss gesichert werden, da Vorschießen notwendig ist.

Da die Auszahlung des AMS an den Arbeitgeber erst im Nachhinein erfolgt (realistischerweise 1-2 Monate nach Auszahlung an Mitarbeiter), müssen die Gehälter und Lohnnebenkosten weiterhin (vor)finanziert werden.

Etwaige Überbrückungskredite dafür sollten aber von Banken bei Vorweis der vom AMS bewilligten Kurzarbeit gewährt werden.

 

 

Kurzarbeit Beispiele

 

Berechnen Sie ihre Personalkosten ganz einfach mit unserem Kurzarbeit-Rechner.

SLT Corona-Kurzarbeit-Rechner

 

Die nachfolgenden Beispiele und Abbildungen stammen von der WKÖ und basieren auf Jahresgesamtkosten (14 Gehälter + Lohnnebenkosten).

 

 

Information vom AMS:

COVID-19 FAQ – Häufig gestellte Fragen:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

 

Unterlagen und Links

AMS Dokumente, Formulare, Abrechnungslisten, et cetera:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit

 

 

Rechtslage – 03.06.2020


| voriger Artikel:


| nächster Artikel:


| zurück: zur Newsübersicht

 

War dieser Artikel interessant für Sie? einfach weitersagen:

 

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

 

Unterstützung für gemeinnützige Organisationen - Anträge bis 30. Juni 2024

SVS Gesundheitshunderter und SVS gemeinsam lächeln

 

100 Euro für Gesundheitsförderung, 100 Euro für Kinder-Sportcamps & 100 Euro für den Zahnarztbesuch.

Unterhaltsgutachten bei Land- und Forstwirtschaft

 

Die Besonderheiten der Unterhaltsermittlung bei Land- und Forstwirtschaft von Rudolf Siart und Thomas Resl.

PRAE Aufzeichnungen und Meldepflichten

 

Klarstellungen zu den geänderten Melde- und Aufzeichnungspflichten. Wann reichen die PRAE Formulare? Braucht es...

Steuertipps vor dem Jahreswechsel 2023

 

Tipps zur Optimierung der Steuerlast. Noch vor dem Jahreswechsel!

Seminar: Unterhaltsbemessung aus der gutachterlichen Praxis 2023

 

Montag 19. November 2023, Vortragende: Prof. Rudolf Siart, Rechtsanwalt Mag. Dieter Pfannhauser

Prozessoptimierter Umgang mit Buchsachverständigen- Gutachten im Strafverfahren

 

Live-Webcast Seminar am 17.9.2023. Vortragende: RA Dr. Lukas Kollmann, Prof. Mag. Rudolf Siart

Praxistag für Wirtschaftsstrafverteidiger 2023

 

Ein Praktikeraustausch von Strafverteidiger:innen, Zivilanwält:innen, Justiz, Lehre und Buchsachverständigen. 17.10.2023

Jahrestagung Buchsachverständige 2023

 

Der Buchsachverständige im Fokus von Beitrag zur Wahrheitsfindung, Informationspflicht und Haftungsvermeidung. 5.10.2023

Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung Neuregelung 2023

 

NEUES bei der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung für 2023 – das Um und Auf für Sportvereine...

Steuererleichterungen 2023

 

€ 3.000,00 steuerfreie Teuerungsprämie in 2022 und 2023!   Zulagen und Bonuszahlungen, die der...

Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Richtlinie veröffentlicht & Nachfrist

 

Die Details zum Energiekostenzuschuss.

Einkommensteuer-pauschalierung für international tätige Sportler

 

Einzelsportler/innen – sofern kein echtes Dienstverhältnis bei einem Verein besteht – fallen einkommensteuerrechtlich unter...

Steuertipps vor dem Jahreswechsel 2022

 

Tipps zur Optimierung der Steuerlast. Noch vor dem Jahreswechsel!

Rückblick Jahrestagung Buchsachverständige 2022

 

Unter Leitung von Prof. Rudolf Siart veranstaltete der MANZ Verlag im September die Jahrestagung...

Wie gründe ich eine Kommanditgesellschaft und was ist dabei zu beachten?

 

Sie möchten ein Unternehmen gründen – und ziehen dabei die Rechtsform der Kommanditgesellschaft in...

Jahrestagung Buchsachverständige 2022

 

Treffen und Austausch zwischen Recht und Gutachterpraxis. 29.9.2022. MANZ Rechtsakademie. Leitung: Rudolf Siart.

Geimpft gesünder. 100 Euro Bonus – Aktion der SVS

 

Impfen hilft! 100 Euro Bonus für Selbständige und Mitversicherte.

Informationssystem Kontenplan – Nützen Sie Ihr Rechnungswesen optimal!

 

Ein gut strukturierter Kontenplan liefert viele Informationen über den Betrieb.

Gewinnschwellenanalyse

 

Ab welchem Umsatz bin ich profitabel?

Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung

 

Welchen Beitrag leistet eine Filiale oder Zweigstelle zum Gesamterfolg des Unternehmens?

Sportbonus – bis zu 75% Förderung von neuen Vereinsmitgliedern

 

Verlängert bis September 2022! 75% Förderung des Mitgliedsbeitrags für Neumitglieder.

Corona-Prämie für 2021 bis 3.000 Euro steuerfrei

 

Am 16. Dezember hat der Nationalrat entgegen der bislang bekannten Gesetzesentwürfe doch noch durch...

Weitere Hilfsmaßnahmen im Abgabenrecht

 

Steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu EUR 365, Covid-Steuerbegünstigungen ...

Wie gründe ich eine GmbH und was ist dabei zu beachten?

 

Sie wollen ein Unternehmen gründen – und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist...

Wie gründe ich ein Einzelunternehmen und was ist dabei zu beachten?

 

Sie haben die Gründung eines Unternehmens betriebswirtschaftlich durchkalkuliert und einen Rechtsformvergleich angestellt und wollen...

Werbeabgabe im Sportverein

 

Ganz allgemein unterliegen der Werbeabgabe sämtliche Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht...

Wie gut ist Ihr Warenlager finanziert? Wie viel Kapital darin gebunden?

 

Wie sieht es um die Höhe der Lagerbestände aus? Wie teuer ist das Warenlager?

Wie optimieren Sie Ihre finanziellen Mittel – Offene-Posten-Management

 

Wie schnell werden meine Rechnungen bezahlt?

Video – Pauschale Reiseaufwandsentschädigung kurz erklärt

 

Prof. Rudolf Siart war im August als Mitlied der ExpertInnenrunde zu Gast beim Österreichischen...

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit

 

Wie erkenne ich eine Zahlungsunfähigkeit und wie sichere ich mich ab?   Die Erhaltung...

Beurteilung der Zahlungs(un)fähigkeit aus Sicht des Buchsachverständigen (Teil II)

 

ZWF, Heft 4, Juli 2021. Autoren: Rudolf Siart, Andreas Neuhold, Klaus Rieder.

Wie lange brauchen Sie, um Ihre Schulden zu begleichen?

 

Um festzustellen, ob und wie rasch ein Unternehmen Schulden zurückzahlen kann, bietet sich die...

Beurteilung der Zahlungs(un)fähigkeit aus Sicht des Buchsachverständigen (Teil I)

 

ZWF, Heft 3, Mai 2021. S. 99-103. Autoren: Rudolf Siart, Andreas Neuhold, Klaus Rieder.

Wie Sie einen Finanzplan erstellen

 

In den letzten Ausgaben haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie mit Hilfe des Working...

steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

 

Digitale Zahlungsmittel (Kryptowährungen) wie Bitcoin erfreuen sich als Spekulationsobjekte zunehmender Beliebtheit

Planung der finanziellen Zukunft mit Hilfe des Cash Flows

 

In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie mit Hilfe des Working...

Wie beurteilen Sie Ihre finanzielle Lage? Working Capital!

 

Ob ihr Unternehmen die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, zeigt u.a. das „Working Capital“.

Wie hoch ist Ihre Risikoreserve und was ist daraus geworden?

 

Wie reich sind Sie zu einem Stichtag? Wie schaut es mit der Risikoreserve aus?

Kennzahlen als Instrument der Unternehmensführung

 

Kennen Sie ihre Ertragslage und Finanzierungssituation, ihr Eigenkapital und ihre Liquidität?

Insolvenzen und die möglichen Folgen – treffen Sie Vorsorge

 

In Zeiten der Krise: dokumentieren, dokumentieren und dokumentieren!

Unterhaltsbemessungs­grundlage von Selbständigen

 

Die Unterhaltsbemessungsgrundlage von Selbständigen Autoren: Matthias Neumayr, Rudolf Siart   Erschienen in: SWK, Heft...

Seminar Betriebswirtschaftliche Gutachten im Finanzstrafrecht

 

Betriebswirtschaftliche Gutachten im Finanzstrafrecht aus der Sicht des Richters und des Buchsachverständigen Datum, Ort...

Seminar Praxis der Unterhaltsbemessung

 

Unterhaltsgutachten auf dem Prüfstand, 4. Nov 2020

Was Sie über das Firmenauto wissen sollten

 

Sachbezug Für Mitarbeiter stellt die Überlassung des Firmen-KFZ einen Sachbezug dar, der steuerpflichtig ist....

Die Krux mit den Barzahlungen

 

Barzahlungen im Zusammenhang mit Bauleistungen - Vorsicht.

Sie wollen einen Betrieb übernehmen – haben Sie an alles gedacht?

 

(Teil 5) Eine Checkliste zu entgeltlichen und unentgeltlichen Betriebsübernahmen.

Steuern bei unentgeltlichen Betriebsübernahmen

 

(Teil 4) Was passiert steuerlich bei unentgeltlichen Betriebsübernahmen?

Corona-Kurzarbeit

 

Wie funktioniert Kurzarbeit? Wo muss ein Antrag gestellt werden?

Steuern bei entgeltlichen Betriebsübernahmen

 

(Teil 3) Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Immobilien-ertragsteuer bei Betriebsübernahmen

Die Betriebsübernahme im Familienverband

 

(Teil 2) Ein Betrieb wird innerhalb der Familie übergeben und weitergeführt.

Betriebsübernahme als Interessensausgleich

 

(Teil 1) Betriebsübernahme unter Fremden.

Sponsoring im Sportverein

 

Sponsoring ist eine wesentliche Einnahmequelle für gemeinnützige Sportvereine. Aber was ist genau „Sponsoring“ und...

Seminar Zahlungsunfähigkeit 7. September 2020

 

Zahlungsunfähigkeit nach dem neuen Fachgutachten KFS/BW 7

Zukunftsplanung mit Hilfe von Jahresabschluss oder Saldenliste

 

Idealerweise plant jedes Unternehmen für die kommenden Perioden...

Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen

 

Um den Sozialversicherungsbetrug in der Baubranche zu reduzieren, gibt es die sog. Auftraggeberhaftung...

Die Bilanz ist Geschichte – stimmt das wirklich?

 

Im Beitrag Jahresabschluss einfach erklärt haben wir uns dem Thema „Jahresabschluss“ gewidmet und wie...

Rohaufschlagsrechnung in der Gastronomie

 

Das wohl wichtigste BWL-Konzept in der Gastronomie ist die Deckungsbeitragsrechnung bzw. die Rohaufschlagsrechnung.

Jahresabschluss einfach erklärt

 

Wie hängen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammen? Und was erzählt mir der Jahresabschluss?

Teil 6: Von der Buchhaltung zur Kostenrechnung – Gewinnschwellenanalyse

 

Nachdem wir uns in der letzten Ausgabe mit der Deckungsbeitragsrechnung beschäftigt haben, werden wir...

Informationssystem Kontenplan gut strukturieren

 

In diesem Artikel beschreiben wir, wie Sie mit einem gut strukturierten Kontenplan tiefergreifende betriebswirtschaftliche...

Teil 5: Von der Buchhaltung zur Kostenrechnung – Produktdeckungsbeitrag

 

Im vorigen Beitrag haben wir uns mit der Preisfindung und der Berücksichtigung von fixen...

Korrekte Rechnungslegung – wie muss eine Rechnung aussehen?

 

Im einem früheren Artikel haben wir beschrieben, wie Sie einen angemessenen Preis für Ihre...

Teil 4: Von der Buchhaltung zur Kostenrechnung – Preisfindung

 

Bei der Preisfindung kommt es darauf an, variable und fixe Kosten sowie Gewinn im...

Teil 3: Von der Buchhaltung zur Kostenrechnung – Lohnkostenkalkulation

 

Damit unterm Strich mehr übrig bleibt!   Wenn es um die Optimierung Ihres Unternehmens...

Teil 2: Von der Buchhaltung zur Kostenrechnung – Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung

 

Sie haben nun, wie im vorgehenden Beitrag beschrieben, ihre Buchhaltung so eingerichtet, dass Sie...

Teil 1: Von der Buchhaltung zur Kostenrechnung – Damit unterm Strich mehr übrig bleibt

 

Die Preisfindung zählt zu den wichtigsten Themen in Ihrem Unternehmen. Nur wenn Ihre Kunden...

Fasching: Österreich – eine „Steueroase“ zur Abkehr von Schuld und Sühne und einer Gesetzgebung für „Zahnlose“

 

Den Faschingssamstag 2019 feiert der allseits bekannte, selbständige Posaunist P. ausgiebig. Weswegen ihm ein...

Steuer sparen bei Phenylketonurie oder Galaktosämie

 

Tipps zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2018 bzw. Einkommensteuererklärung 2018   Ein Service von SLT...

Seminar Unterhaltsbemessung 08.05.2019

 

PRAXIS DER UNTERHALTSBEMESSUNG Unterhaltsgutachten auf dem Prüfstand Mittwoch, 8. Mai 2019, 13:00 bis 17:00...

Steuertipps zum Jahresende 2018

 

…wie Sie Ihre Steuerlast jetzt noch drücken können. Alle Jahre wieder empfiehlt sich zum...

Seminar Zahlungsunfähigkeit 7.11.2018

 

ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT IN DER PRAXIS DER ZIVIL- & STRAFGERICHTE Aus der Sicht des Richters, Anwalts...

Seminar Praxis der Unterhaltsbemessung

 

Praxis der Unterhaltsbemessung. Unterhaltsgutachten auf dem Prüfstand. Dienstag. 8. Mai 2018, 13:00 bis 17:00...

Seminar Gutachten in Wirtschaftsstrafsachen

 

Prof. Mag. Rudolf Siart lädt sehr herzlich zum Seminar Gutachen in Wirtschaftsstrafsachen ein.  ...

Weiterempfehlungsrate von 78 %!

 

  Siart und Team hat eine Weiterempfehlungsrate von 78%!   Wir haben Anfang Dezember...

Der „neue“ Kleinunternehmer

 

Seit 01.01.2017 gilt die neue Kleinunternehmerregelung, welche zwar keine neue betragsmäßige Grenze zur Inanspruchnahme...

Registrierkassenregistrierung

 

Ab 01.04.2017 müssen Registrierkassenbelege zusätzliche Daten enthalten – das wissen die meisten schon. Aber...

Fasching: Der Staat braucht Geld!

 

Faschingsglosse: Erweiterte Aufzeichnungspflichten – Der Staat braucht Geld!   Sollten Sie ob dieser Feststellung...

Praxisworkshop Gutachten – Nutzen & Jahresabschluss

 

  Prof. Mag. Rudolf Siart bietet am 06. März 2017 und 02. November 2017...

Rechtsformwahl nach der Steuerreform

 

Lohnt sich nach der Steuerreform ein Wechsel von GmbH zu Einzelunternehmen, KG und OG...

Die "Krux" mit den Barzahlungen

 

Aufgrund eines Wasserschadens in seinem Büro beauftragt Bauunternehmer Huber umgehend einen Installateur. Nach Behebung...

"Schwimmanleitung" für Unternehmer

 

  Steuerreform: Gesetzesflut überschwemmt Österreich   Gut gelaunt öffnet der Gemüsehändler Huber am Rosenmontagmorgen...

Registrierkassenpflicht – mögliche Strafen

 

„G‘scheiter rechtzeitig in eine Registrierkasse investieren, als eine finanzstrafrechtliche Ordnungswidrigkeit zu riskieren.“    ...

Symposium – Qualität, Rechtssicherheit & Haftung

 

  Symposium Buchsachverständige, 2015. PDF download (4 MB)   Qualität, Rechtssicherheit & Haftung Die...

Die Registrierkassenpflicht – Wohl oder Übel?

 

Auf einen ersten Blick erscheint die Einführung der Registrierkassenpflicht als eine weitere auferlegte Last...

Steuerreform 2016 – heute steuern und planen!

 

  Die langgezogene Steuerreformdebatte ist mit ihrem Nationalratsbeschluss Anfang Juli vorerst beendet, nun gibt...

27,5% Dividenden-KESt, was ist zu tun

 

27,5% KESt – Ein Grund für vorgezogene (voreilige) Ausschüttungen? Eine Finanzierungsrechnung ist angezeigt  ...

Grunderwerbsteuer – Lohnt sich die Schenkung jetzt?

 

  Mit uns können Sie rechnen! zum Beispiel mit unserem Grunderwerbsteuer-Online-Rechner   Die bereits...

Kommt die Erbschaftsteuer? Lohnen sich Panikhandlungen?

 

Update 17.03.2015: Schnellschüsse hätten sich wohl – wie von uns gewarnt – nicht ausgezahlt…...

Faschingsmeldungen – Höchstrichter, Hunde und Heißwassertrinken

 

Weltbewegende Steuerfragen. Daran, dass die österreichischen Höchstgerichte immer wieder Rechtsfortbildung betreiben (müssen), weil der...

Einstein und der Unternehmenswert

 

  zur PDF-Version dieses Textes In der modernen Unternehmensbewertung sind Substanz- und Vermögenswerte eines...

Open House Nachlese

 

Wo sich Wirtschaft und Spitzensport treffen: Prof. Mag. Rudolf Siart lud zum Open House...

Sachbezugswerte erhöht

 

Mit 1. März 2014 steigen die Sachbezugswerte für die Privatnutzung von Dienstautos. Der Höchstbetrag...

Neuer Nebentätigkeiten-Rechner

 

Sie sind in einem Dienstverhältnis tätig und planen nun, sich zusätzlich selbständig zu machen?...

Neuregelungen für Pendler

 

In einem Beitrag für das Gründercenter der ERSTE Bank haben wir uns die ab...

Informationsplattform für Ärzte gestartet!

 

  www.arzt-steuer.at ist online!   Siart+Team hat soeben eine neue Informationsplattform für Ärzte und...

Siart+Team im Wirtschaftsblatt

 

  Ein Beitrag von Rudolf Siart zur eben beschlossenen GmbH light ist am Mittwoch...

Sportportal sport-steuer.at neu gestartet

 

Wir haben unser Informationsportal für Sportler und Sportler, Trainer, Schiedsricher usw. neu überarbeitet und...

Neues bei der Pendlerpauschale

 

Ende Februar wurden vom Gesetzgeber einige Änderungen bei der Pendlerpauschale beschlossen. Darunter die Ausweitung...

Elektronische Rechnungen – Was ist zu beachten?

 

Seit heuer entfällt bei elektronischen Rechnungen der Zwang zur Verwendung einer digitalen Signatur. Dafür...

SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: slt@slt.at

Web: www.slt-steuerberatung.at

fb: www.facebook.com/siartlipkovichteam

 

kontakt | english | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung

 

 

 

by Dominik Stegmayer

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensbereichen. [A 1160 Wien, Thaliastraße 85]

### hidden sitemap