Im Beitrag „Die Bilanz ist Geschichte – stimmt das wirklich?“ haben wir uns mit dem Jahresabschluss als Informations- und Analyseinstrument beschäftigt und sind dabei insbesondere auf das Working Capital im kurzfristigen Bereich eingegangen. Bei dieser Stichtagsgröße beziehen Sie in einer Rechenvariante (sonst ja das ganze Umlaufvermögen) die liquiden Mittel sowie die in den folgenden 3 Monate realisierbaren Mittel abzüglich der in diesem Zeitraum zu bedienenden Verpflichtungen mit ein.
Aber nicht nur der Jahresabschluss kann dabei als Informationsquelle dienen, sondern auch die Saldenliste – aber Vorsicht, die Unterschiede je nach Fertigungsgrad der Buchhaltung und Branche sind dabei zu beachten.
Zukunftsplanung:
Idealtypisch plant jedes Unternehmen für die kommenden Perioden. Die Planung kann dabei, wenn überschaubar, im Kopf stattfinden und beantwortet Fragen wie: „Was kommt demnächst rein?“, „Was muss ich in nächster Zeit zahlen?“, „Geht sich alles aus?“.
Auch wenn nicht in jedem Unternehmen ein umfassender Finanzplan notwendig ist, ist eine Planungsrechnung grundsätzlich immer sinnvoll! Details zum Finanzplan finden Sie etwa in dieser Finanzplan-Erklärung.
Wenn Sie nun wissen möchten, ob ein positives Working Capital – wie im letzten Artikel ermittelt – in Zukunft bestehen bleibt, oder ein negatives Working Capital beseitigt werden kann, benötigen Sie zudem die Planungs-Cash Flow Rechnung.
Der Cash-Flow wird ganz allgemein ermittelt, indem der Jahresgewinn/-verlust der G&V um die unbaren Vorgänge korrigiert wird (= sog. indirekte Methode). Beispielsweise wird dafür die Abschreibung wieder hinzugerechnet, da es sich dabei im Betrachtungsjahr um keinen Zahlungsmittelstrom handelt – d.h. es ist kein Geld geflossen, da die Abschreibung lediglich die buchhalterische Erfassung von Wertminderungen ist.
Der Cash Flow zeigt was an Überschüssen erwirtschaftet bzw. was abgeflossen ist – cash-mäßig.
Aber wie erhalten Sie nun den Planungs-Cash Flow für die nächsten 3 Monate?
Bei fehlender Planungsrechnung bzw. fehlendem Finanzplan kann der Planungs-Cash-Flow aus der Vergangenheit abgeleitet werden (Näherungsrechnung). Voraussetzung dafür ist, dass die Cash Flows der jüngsten Vergangenheit um allfällige Einmaleffekte, deren Eintritt für die Zukunft ausgeschlossen werden kann, bereinigt werden und diese bereinigten Cash Flows auch weiterhin erzielt werden können. Dabei muss der Planungs-Cash Flow das gesamte Zu- und Abflusspotential einer Periode aufzeigen und es dürfen keine Mittel aus dem Abbau von Forderungen, Vorräte, Halbfertige und auch nicht für den Abbau von Verbindlichkeiten einbezogen werden. Diese sind ja bereits im Working Capital im kurzfristigen Bereich berücksichtigt und werden ansonsten doppelt herangezogen.
Haben Sie z.B. ein negatives Working Capital im kurzfristigen Bereich iHv. € -100.000,- ermittelt, können Sie mit Hilfe des (aus der Vergangenheit abgeleiteten) Planungs-Cash Flow die Information erhalten, ob das negative Working Capital in diesem Zeitraum beseitigt werden kann.
Ihr bereinigter Jahres Planungs-Cash Flow beträgt bspw. € 504.000,-, wodurch sich ein Planungs-Cash Flow iHv € 42.000,- pro Monat ergibt: 504.000 / 12 Monate.
Möchten Sie nun ermitteln wie lange es braucht, um mit dem positiven Monats-Planungs-Cash Flow iHv € +42.000,- das negative Working Capital im kurzfristigen Bereich (3 Monate) iHv. € -100.000,- zu beseitigen, dividieren Sie -100.000/42.000.
Dadurch sehen Sie, dass Sie nach rd. 2,4 Monaten das negative Working Capital durch den positiven Cash Flow beseitigen können.
Sie können in diesem Zeitraum somit alle fälligen Schulden begleichen! Aber Achtung – Sehen Sie dies eher vorsichtig und halten Sie Alternativen parat.
Sie haben Fragen dazu? Zögern Sie nicht uns anzurufen oder das kostenlose Erstgespräch zu nutzen. Wir freuen uns darauf!
veröffentlicht: 10. Februar 2020