Die österreichische Bundesregierung unterstützt nicht-unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kunst und Kultur bis hin zum Sport, sowie gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften mit Zuschüssen.
- Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich.
- Eine Antragstellung für die Phase 2 (Kalenderjahr 2023) ist vom 01. Juli bis 31. Dezember 2024 möglich.
Wichtige Voraussetzungen:
- Nicht-unternehmerische Tätigkeit
- Sitz und Tätigkeit in Österreich
- Gründungs- oder Entstehungsdatum am oder vor dem 31.12.2021
Anlass:
- Wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise
Die Richtlinie sowie weitere Informationen finden Sie auf www.ekz-npo.at
veröffentlicht: 1. Februar 2024