Erleichterungen im EStG und UStG:
– Steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu EUR 365 pro Arbeitnehmer für 2021. Diese sollen als Kompensation für abgesagte Firmen-Weihnachtsfeiern gelten. Unternehmen können rückwirkend von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 steuerfreie Gutscheine an ihre Mitarbeiter ausgeben (§ 124b Z 382 EStG).
– Wiedereinführung/ Verlängerung von estrl Covid-19-Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit oder Quarantäne (Pendlerpauschale, steuerfreie Behandlung von Zulagen, pauschale Reiseaufwandentschädigungen im Nov/Dez 2021) (§ 124b Z 380 und 381 EStG).
– Der 0%-USt-Satz für Lieferungen von Schutzmasken wurde bis 30. Juni 2022 verlängert (§ 28 (54) UStG).
Erleichterungen betreffend Abgabenentrichtung:
– Vereinfachte Stundungen sind bis 31. Dez 2021 beantragbar (§ 323c Abs 11c BAO).
– Keine Stundungszinsen von 22. Nov 2021 bis Jänner 2022 (§ 323c Abs 13 BAO).
– Weiterer Antrag auf Neuverteilung von COVID-19-Ratenzahlungsmodellen/ Phase 1 bis 31.12.2021 möglich (§ 323e Abs 2 BAO)
– Befristete Möglichkeit Gutschriften trotz Bestehens fälliger Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto zurückzahlen zu lassen. Eine Antragstellung ist über Finanzonline bis 31.12.2021 möglich, Die Erledigung erfolgt erst ab Inkrafttreten (§ 323c Abs 6 und 10 BAO) .
Die finale Beschlussfassung dieser Gesetzesentwürfe im Plenum des Nationalrates wird für 15. Dezember erwartet.
Hinweis:
Im vorliegenden Gesetzesentwürfen ist keine Verlängerung des 5%igen Umsatzsteuersatz gem. § 28 (52) UStG für Gastroumsätze ua über das Jahr 2021 vorgesehen.
Zudem ist keine Steuerfreiheit einer „Corona-Prämie“ gem § 124b Z 350 EStG für das Jahr 2021 enthalten.
Eine Verlängerung dieser Regelungen wird derzeit nicht erwartet.
veröffentlicht: 10. Dezember 2021