Sachbezug
Für Mitarbeiter stellt die Überlassung des Firmen-KFZ einen Sachbezug dar, der steuerpflichtig ist. Zu diesem Zweck wird ein fiktiver Wert der privaten Fahrzeugnutzung angenommen und dem Einkommen hinzugerechnet.
Der monatliche Sachbezugswert beträgt 2,0% des Anschaffungspreises des KFZ, höchstens aber € 960. Der Sachbezugswert für besonders schadstoffarme KFZ (unterhalb des CO2 Grenzwertes von 141 g/km für 2020) beträgt 1,5% und maximal € 720 pro Monat.
Der Sachbezug wird immer auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. USt und NOVA berechnet.
Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) ist beim ersten Kauf oder der ersten Zulassung in Österreich eines PKWs, Kombinationskraftwagens oder Motorrades in Österreich zu entrichten (Ausnahme bspw. Elektrofahrzeug). Bei der Erstzulassung ist entweder eine Bestätigung des Händlers oder des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Entrichtung bzw. Abfuhr der NoVA vorzulegen.
Exkurs – Neue Berechnung der NoVA und Sachbezüge ab 2020: Mit dem neuen, Pkw-Abgasprüfverfahren WLTP sind die bei Abgasmessungen ermittelten CO2-Werte tendenziell gestiegen und damit auch die Berechnungsbasis für NoVA, die motorbezogene Versicherungssteuer und den Sachbezug für privat genutzte Firmenautos.
Wird das KFZ im Jahresdurchschnitt höchstens 500 km pro Monat (nachweislich! Kilometerbuch führen!) privat genutzt, reduziert sich der Sachbezug um die Hälfte (Nicht-schadstoffarme Fahrzeuge: 1% max. 480 €; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. 360 €).
Der Sachbezug ist sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig!
Beispiel zur Sachbezugshöhe:
Erstzulassung: 01.03.2020
- Fahrzeug: mit 140g/km nach WLTP
- Anschaffungswert: € 35.000,-
- Sachbezug: 1,5% = € 525,-
Würde dieses schadstoffarme Fahrzeug in der Anschaffung € 70.000,- kosten, wäre der Sachbezug mit € 720,- gedeckelt. Der Grenzwert in der Neuanschaffung des Fahrzeugs liegt hier bei einem tatsächlichen Kaufpreis von € 48.000.
SLT Tipp: Der Sachbezug bei Elektroautos und mit Wasserstoff betriebene Autos ist weiterhin mit 0% anzusetzen und bringt daher einen großen Steuervorteil für Dienstnehmer und -geber!
Beispiel: Vergleich mit und ohne Sachbezug:
A) KFZ ohne Privatnutzung
- Brutto-Monatsgehalt: € 2.500,-
- Kein Sachbezug
- Ergebnis:
- Jahres-Nettoeinkommen des Dienstnehmers: rd. € 24.916,-
- Jährliche Kosten für den Dienstgeber: rd. € 45.489,-
B) KFZ auch zur Privatnutzung
- Brutto-Monatsgehalt: € 2.000,-
- Monatlicher Sachbezug: zB € 525,-
- Ergebnis:
- Jahres-Nettoeinkommen des Dienstnehmers: rd. € 18.286,-
- Jährliche Kosten für den Dienstgeber: rd. € 38.671,- Hinzu kommt noch der jährliche Mehraufwand für das Fahrzeug, wenn der Betrieb alle laufenden Kosten trägt – für ein Mittelklasse Benzin-Auto fallen monatliche Kosten inkl. Aufwand und Anschaffung (Anschaffungswert: € 35.000,-) bzw. Leasing – in Summe rd. € 620,- – sohin rd. € 7.440,- im Jahr an.
Fazit:
- Jährliche Kosten für den Dienstgeber ohne KFZ: rd. € 45.489,-
- Jährliche Kosten für den Dienstgeber inkl. Sachbezug: rd. € 38.671,- Hinzu kommt noch der jährliche Mehraufwand für das Fahrzeug.
- Werden die Kosten (Aufwand inkl. Anschaffung) beim Dienstgeber noch hinzugezählt, sind die jährlichen Kosten des Dienstgebers für den Dienstnehmer ohne bzw. inkl. Sachbezug nahezu ident.
Hinweis: Bei emissionsfreien Fahrzeugen (Bspw. Elektroautos) ist unter gewissen Bedingungen ein Vorsteuerabzug möglich.
- Jahres-Nettoeinkommen des Dienstnehmers ohne KFZ: rd. € 24.916,-
- Jahres-Nettoeinkommen des Dienstnehmers inkl. Sachbezug: rd. €18.286,-
Der Dienstnehmer inkl. Sachbezug erhält in diesem Beispiel zwar rund € 6.600,- weniger Nettogehalt im Jahr, die Gesamt-Kosten für ein vergleichbares Auto betragen aber etwa € 7.440,-. Wodurch das fiktive Nettoeinkommen des Dienstnehmers um diesen Betrag zu erhöhen wäre. Somit ist der Dienstnehmer immer noch im Vorteil!
Fällt der Vorteil für den Mitarbeiter zu hoch aus (im Vergleich zum Bruttogehalt) kann eine Zuzahlung des Mitarbeiters zu den Anschaffungskosten ausgemacht werden – das kürzt den Sachbezug.
SLT Tipp: Auch wenn das Dienstauto extra angeschafft wird, kann die Sachbezug-Variante für den Dienstgeber rechnerisch günstiger sein! Vor allem dann, wenn mit dem Mitarbeiter eine Zuzahlung vereinbart wird.
Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen (01/ 493 13 99) oder das kostenlose Erstgespräch zu nutzen. Wir freuen uns darauf!
veröffentlicht: 27. April 2020