Aktualisiert Jänner 2022!
Ende Dezember 2021 hat das Sportministerium den Sportbonus bis September 2022 verlängert. Dementsprechend haben wir hier alle Infos dazu aktulisiert. Das aktualisierte Förderprogramm finden Sie auf der Website des Sportministeriums.
Das Sportministerium hat für den Zeitraum 1. September bis 15. September 2022 einen Zuschuss für neue Vereinsmitglieder auf die Beine gestellt, um die Rückgänge bei den Mitgliedschaften infolge der COVID-19 Pandemie wieder aufzuholen. Im Sinne von #comebackstronger.
75% des zwischen 1. September 2021 und 15. September 2022 bezahlten Mitgliedsbeitrags werden vom Sportministerium an den gemeinnützigen Sportverein zugeschossen. Gedeckelt ist dieser Zuschuss mit 90 Euro pro Neumitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag muss sich auf die Saison 2021/22, das Kalenderjahr 2022 oder die Saison 2022/23 beziehen und muss zumindest 3 Monate umfassen.
Voraussetzung ist, dass jeweilige Person zumindest seit 1. Jänner 2021 kein sportlcih aktives Mitglied in diesem Sportverein oder dieser Sektion war.
Das heißt, neue Mitglieder zahlen nur einen stark reduzierten Mitgliedsbeitrag, die Differenz zum regulären Mitgliedsbeitrag kommt vom Sportministerium ins Vereinsbudget.
Beispiel 1: regulärer Mitgliedsbeitrag: 100 Euro pro Jahr. Das Neumitglied zahlt 25 Euro Beitrag, 75 Euro leistet das Sportministerium an den Verein.
Beispiel 2: regulärer Mitgliedsbeitrag: 200 Euro pro Jahr. Das Neumitglied zahlt 110 Euro Beitrag, 90 Euro (maximale Summe) leistet das Sportministerium an den Verein.
Die Abwicklung erfolgt nach Registrierung auf der Website www.sportbonus.at (das Webformular dazu wird wohl in den nächsten Tagen freigeschalten…) zumeist über die Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ, UNION) oder in einigen Sportarten über die Fachverbände: ÖFB (Fussball), ÖTV (Tennis), ÖJV (Judo), ÖGV (Golf), ÖEHV (Eishockey) sowie VAVÖ (Verband alpiner Vereine).
Die Mitgliedsbeiträge, für die eine Förderung beantragt wird, müssen jeweils bis zum Tag der Antragstellung beim Verein einbezahlt worden sein.
Im Förderprogramm wurden vier Einreichtermine für die Auszahlung der Zuschüsse durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) an die Dach- und Fachverbände festgelegt: der 15. November 2021 (Phase 1), der 31. März 2022 (Phase 2), der 30. Juni 2022 (Phase 3) und der 15. November 2022 (Phase 4).
Für die Auszahlungstermine können jedenfalls alle Anträge der Vereine berücksichtigt werden, die im folgenden Zeitraum eingebracht werden:
Phase 1: bis 25. Oktober 2021
Phase 2: 5. Jänner 2022 – 15. Februar 2022
Phase 3: 1. Mai 2022 – 31. Mai 2022
Phase 4: 19. September 2022 – 16. Oktober 2022
Sollte ein Sportverein nur einen Antrag für alle zwischen September 2021 und September 2022 einbezahlten reduzierten Mitgliedsbeiträge stellen, kann die Auszahlung erst nach dem 15. November 2022 erfolgen.(vgl. FAQS auf www.sportbonus.at)
Wichtig: Es ist keine Förderung und Refundierung an die Mitglieder vorgesehen, wenn bereits der volle Beitrag einbezahlt wurde. Allenfalls erscheint eine vollständige Rücküberweisung des vollen Mitgliedsbeitrags und eine darauffolgende zweite Einzahlung des reduzierten Beitrags durch das Neumitglied – jeweils vor Beantragung – als Ausweg denkbar, wenn schon jetzt im September vor Kenntnis der Förderung einbezahlt wurde.
Ausführliche Informationen dazu auf der eigens eingerichteten Website www.sportbonus.at
veröffentlicht: 13. Januar 2022