Am 16. Dezember hat der Nationalrat entgegen der bislang bekannten Gesetzesentwürfe doch noch durch einen Abänderungsantrag die Steuerfreiheit von Corona-Prämien bis EUR 3.000,- pro Person für das Jahr 2021 beschlossen (§ 124b Z 350 lit. a letzter Satz EStG).
Die Prämienzahlung ist bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 zu leisten.
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
Bei bereits bezahlten Prämien ist unter Umständen eine Aufrollung in der Lohnverrechnung notwendig um die Prämie steuerfrei zu stellen.
Wir unterstützen Sie dabei gerne!
veröffentlicht: 21. Dezember 2021