Energiekostenpauschale 2 bringt Entlastung für Kleinunternehmen
Die Energiekostenpauschale 2 der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die Belastungen durch Mehraufwendungen für Energiekosten 2023 zu reduzieren.
Die Pauschalförderung kann bis zu EUR 2.685,- betragen.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000,- und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000,-.
Anträge können ab jetzt bis 8. August 2024, 12:00 Uhr auf www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.
Es sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen notwendig.
Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Österreichischen Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2023 automatisiert berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist ebenso nicht erforderlich.
Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz danach.
Benötigt wird eine ID-Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP), um eine eindeutige Authentifizierung des Unternehmens zu gewährleisten.
Die Anträge können daher nicht durch Ihre Steuerberatung eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at oder bei uns (Kontakt)!
veröffentlicht: 29. Juni 2024