Bei der Preisfindung kommt es darauf an, variable und fixe Kosten sowie Gewinn im Preis unterzubringen, um idealerweise auf die vollen Kosten (Vollkostenrechnung) + Gewinn zu kommen. Das heißt, dass die variablen Kosten bzw. direkt zurechenbaren Einzelkosten im Preis ihren Niederschlag finden und die fixen bzw. Gemeinkosten und klarerweise der Gewinn entsprechend zugeordnet werden müssen.
Dies geschieht entweder durch einen Rohaufschlag als schnelle „Pi mal Daumen“ Berechnung oder durch die Umlage der Gemeinkosten auf die direkt zurechenbaren Kosten (bspw Mitarbeiterin Leistungsstunde), um einen genaueren Wert zu erhalten. Bestenfalls führen beide Methoden zum selben Ergebnis.
Bei der Rohaufschlagskalkulation wird, ausgehend von den Selbstkosten (Fortsetzung des letzten Artikels „Lohnkostenkalkulation“), ein prozentueller Rohaufschlag herangezogen (zB Erfahrungswerte, abgeleitet aus den Daten des Rechnungswesens der Vorjahre):
Bsp:
Selbstkosten je verrechenbarer Handwerkerstunde | 26,45 |
+ Rohaufschlag iHv 120% | 31,74 |
= Preis Nettoleistungsstunde | 58,19 |
+ 20% USt | 10,58 |
= Preis Bruttoleistungsstunde | 69,83 |
…. gerundet |
70,00 |
Pro verrechenbarer Leistungsstunde bleibt Ihnen hier ein Deckungsbeitrag (DB) iHv EUR 31,74, um die Fixkosten abzudecken und Gewinn zu erzielen.
Siart Lipkovich & Team Tipp: Da der Rohaufschlag auch rückwärts ausgehend vom Umsatz gerechnet werden kann, eignet er sich zur Nachkontrolle:
Nettoumsatz der verrechneten Leistungsstunden | 36.200,76 |
– Selbstkosten Mitarbeiter/in | 17.156,76 |
= Tatsächlich erzielter Rohaufschlag | 19.044,00 |
-> | |
19.044,00 x 100 / 17.156,76 = 111 % |
Überlegen Sie sich was der Grund für Abweichungen ist (zB höhere Personalkosten).
Bei der genaueren Zuschlagskalkulation (Umlage der Gemein- bzw. Fixkosten) werden die einzelnen Gemeinkosten (zB Kosten der Verwaltung iHv EUR 26.500,-) auf die Einzelkosten (zB Selbstkosten des eingesetzten Personals als Kostenträger iHv EUR 200.000,-) umgelegt, sodass die Gemeinkosten anteilig korrekt verteilt sind und Zuschläge abgeleitet werden können:
Berechnung: 26.500,00 x 100 / 200.000,00 = | |
-> | |
Zuschlagssatz Verwaltungskosten | 13,25% |
Natürlich müssen Sie das für alle Gemeinkosten machen (zB Marketing, Kosten der Energieversorgung, etc.). Die individuellen Zuschlagsätze sind dann zur Preisfindung der verrechenbaren Handwerkerstunde heranzuziehen.
Achtung: Da es sich hierbei um eine reine Kostenkalkulation handelt, muss der Gewinn hierbei zusätzlich berücksichtigt werden (sowie allfällige zu gewährende Skonti oder Rabatte).
Selbstkosten je verrechenbarer Stunde | 26,45 | ||
+ Verwaltungskostenzuschlag | + 13,25% | ||
+ Kostenzuschlag Marketing | + 21,80% | ||
+ Kostenzuschlag Energieversorgung | + 15,45% | ||
+ etc. | + 54,5% | ||
Preis Nettoleistungsstunde | 54,22 | ||
+ Gewinnaufschlag | + 15% | 8,13 | |
Netto-Preis inkl. Gewinn | 62,35 | ||
+ 20% USt | 12,47 | ||
Preis Bruttoleistungsstunde | 74,82 | -> 75,- |
Der DB je verrechenbarer Stunde, um Fixkosten abzudecken und Gewinn zu erzielen, beträgt in diesem Bsp. EUR 27,77 (54,22 – 26,45).
Eine Mitarbeiterin erzielt in diesem Bsp. im Jahr bei 1.376 verrechenbaren Leistungsstunden (Siehe letzten Artikel) und einem verrechenbaren Brutto-Preis iHv EUR 75,-/h, rd. EUR 38.211,- (1.376 x 27,77) an DB – bei 10 Mitarbeiter/innen erzielen Sie somit Gewinn, wenn die Fixkosten unter EUR 382.110,- liegen.
Siart Lipkovich & Team Tipp: Liegen keine Daten der Vorjahre vor (zB Neugründung), müssen die Kosten abgeschätzt werden. Je genauer und realistischer dies geschieht, desto besser. Steuerberater und Banken können hier mit ihren Erfahrungswerten helfen.
veröffentlicht: 26. April 2019