Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne bei den nachfolgend genannten Anträgen.
Wir sind für Sie telefonisch und per Email erreichbar.
Wenn Sie die Anträge selbst durchführen wollen, lesen Sie bitte zunächst die Erklärungen unterhalb und verwenden Sie den SLT-Corona-Prognoserechner zur Ermittlung der notwendigen Zahlen!
Wenn ihr Unternehmen vom Coronavirus durch Erkrankung, Quarantäne oder behördliche Schließung betroffen ist, oder wenn Sie mit massiven Geschäftseinbußen rechnen müssen, können Sie bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Reduktionen der Beiträge bzw. Erleichterungen beantragen, die ihre Liquidität verbessern.
Die monatlichen oder quartalsweisen Beitragsvorschreibungen beruhen auf der vorläufigen Beitragsgrundlage, die wiederum von den Geschäftsergebnissen der Vorjahre abhängt. Wenn Sie heuer weniger Gewinn oder gar keinen erwarten, können Sie diese Vorschreibungen für das restliche Jahr bis zur Mindestbeitragsgrundlage herabsetzen lassen. (Wenn Sie selbständig und angestellt tätig sind, entfällt mitunter auch die Mindestbeitragsgrundlage!)
Damit sinken die laufenden Beitragszahlungen!
Das geht sehr einfach zB mittels Onlineformular Anpassung der Beitragsgrundlage auf der Website der SVS.
Tragen Sie in das Webformular ihre Unternehmensdaten ein. Im Feld „Summe der Einkünfte“ können Sie den Wert einsetzen, den ihnen unser SLT-Corona-Prognoserechner auswirft.
Neben der Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage können Sie außerdem Anträge stellen auf:
Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.
Auch dadurch sollte die Liquidität in ihrem Unternehmen besser werden.
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SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG
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