Seit 2011 gelten folgende Tarife beim amtlichen Kilometergeld:
PKW: | 0,42 €/Kilometer |
Mitfahrer: | 0,05 €/Kilometer |
Motorrad bzw. Motorfahrrad: | 0,24 €/Kilometer |
Fahrrad (oder zu Fuß) ab dem 2. Kilometer: | 0,38 €/Kilometer |
Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten für die berufliche Verwendung des privaten Fahrzeuges abgegolten. Auch Parkgebühren gelten als abgedeckt.
Bis zu den oben bezeichneten Grenzen ist das Kilometergeld für den Arbeitnehmer steuer-und sozialversicherungsfrei.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
Es besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung zu Bezahlung eines Kilometergeldes (oder in einer bestimmten Höhe), aber Achtung: etwaige kollektivvertragliche Regelungen können verpflichtend zu bezahlende Kilometergelder vorsehen!
Wird ein höheres Kilometergeld ausgezahlt, ist der übersteigende Teil steuer-und sozialversicherungspflichtig.
Das Kilometergeld kann außerdem nur bis 30.000 km pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Der Grund ist, dass die Judikatur davon ausgeht, dass die tatsächlichen Kosten ab diesem Punkt geringer sind als der Satz des amtlichen Kilometergeldes (Fixkostendegression).
Für im Zuge von Dienstreisen gefahrene Kilometer über 30.000 per anno fallen dementsprechend für den den Arbeitnehmer Sozialversicherung und Einkommensteuer an.
Er kann allenfalls höhere tatsächliche Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung am Jahresende als Werbungskosten geltend machen.
Für den Arbeitgeber entstehen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge (AG-Beitrag) sowie DB, DZ und Kommunalsteuer.
Artikel zu unserem Spezialtipp für Arbeitnehmer mit mehr als 30.000 Kilometern pro Jahr. Das dazugehörige Formular gibt es hier. Sie müssen lediglich ihre Zahlen einsetzen, die Berechnungen sind bereits für Sie übernommen.
Was ist beim KFZ-Sachbezug zu beachten?
...weiterlesen!
Kilometergeld und Taggeld - auch kleine Beträge summieren sich!
...weiterlesen!
Welche Fahrzeuge sind vorsteuerabzugsberechtigt?
...weiterlesen!
Kleine oder große Pendlerpauschale? Wie funktioniert der Pendlerrechner?
...weiterlesen!
SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38
Email: slt@slt.at
Web: www.slt-steuerberatung.at
fb: www.facebook.com/siartlipkovichteam
kontakt | english | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung