Die individuell optimale Rechtsform hängt vor allem von der Finanzierung und dem Risiko des Unternehmensprojekts ab.
Und ein bisschen von der Besteuerung.
Warum Finanzierung, Risiko und Besteuerung wichtige Kriterien für die Auswahl sind, erklären wir auf der Seite Rechtsformen – ein Überblick!
Die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen haben wir nachfolgend kompakt dargestellt. Eine Ausführlichere Beschreibung folgt dann auf den jeweiligen Detailseiten.
Letztlich ist die einmal gewählte Rechtsform nicht in Stein gemeißelt. Verändert sich das Unternehmen, kann auch die Rechtsform wieder steuerneutral gewechselt werden. Zu Beginn brauchen Sie also nur eine für die ersten Jahre passende Form zu finden.
Vor- und Nachteile:
– Alleiniges Entscheidungsrecht
– Alleinige Gewinnverfügung
– Gewerberechtliche Stellvertretung möglich
– Kein Mindestkapital
– Alleinige Risikotragung
– Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
Mehr Informationen zum Einzelunternehmen!
Vor- und Nachteile:
– Zusammenarbeit: Arbeits-/Gewinnteilung.
– Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften der Gesellschafter.
– Gewerberechtsinhaber kann vollhaftender Gesellschafter oder hauptberuflicher Dienstnehmer (Beschäftigungsausmaß mind. halbe Normalarbeitszeit) sein.
– Kein Mindestkapital.
– In der Regel Kollektiventscheidungen.
– Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, und zwar unbeschränkbar und direkt.
– Die Vertragsgestaltung ist wichtig, insbesondere Beteiligung am Firmenwert sowie Gewinnverteilung; (Vorab)Vergütung für Arbeitseinsatz und Kapital müssen klar geregelt sein.
Mehr Informationen zur Offenen Gesellschaft!
Vor- und Nachteile:
– Zusammenarbeit: Arbeits-/Gewinnteilung
– Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften der Gesellschafter.
– Gewerberechtsinhaber kann vollhaftender Gesellschafter oder hauptberuflicher Dienstnehmer (Beschäftigungsausmaß mind. halbe Normalarbeitszeit) sein.
– Kein Mindestkapital
– In der Regel Kollektiventscheidungen
– Unbeschränkte Haftung der Komplementäre
– Die Vertragsgestaltung ist wichtig, insbesondere Beteiligung am Firmenwert sowie Gewinnverteilung; (Vorab)Vergütung für Arbeitseinsatz und Kapital müssen klar geregelt sein.
Mehr Informationen zur Kommanditgesellschaft!
Vor- und Nachteile:
– Haftung mit Gesellschaftsvermögen beschränkt
– Gesellschafter (bis 25%) können (lohnsteuerpflichtiges) Dienstverhältnis haben; ASVG-Versicherung möglich -> Günstigkeitsvergleich ASVG vs GSVG
– Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Vertretungsbefugnis, kann unternehmensrechtlicher Geschäftsführer oder Dienstnehmer sein.
– Durch geringere Besteuerung bei Nichtausschüttung von Gewinnen ist innerbetriebliches Ansparen leichter möglich, v.a. bei hohen Krediten interessant.
– Erhöhte Formvorschriften (Notar)
– Erweiterte Rechnungslegungsvorschriften (Jahresabschlusspflicht)
– Gewinnverfügung für Gesellschafter erst nach formellem Ausschüttungsbeschluss oder nach entsprechendem Titel (Honorar, Geschäftsführerbezug)
– Gesellschafter sind entgeltsmäßig wie Nichtgesellschafter zu behandeln: Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschaftern müssen einem Fremdvergleich standhalten. Das heißt, sie müssten in der gleichen Form grundsätzlich auch mit Dritten abgeschlossen werden! Andernfalls können für Gesellschafter unüblich günstige Vereinbarungen als verdeckte Gewinnausschüttungen ausgelegt werden.
– Keine Verlustverwertung beim Gesellschafter
SLT-Tipp: Rechtsformrechner
Probieren Sie doch auch unseren Rechtsformrechner aus, der Einzelunternehmen und GmbH miteinander vergleicht, und zusätzlich auch noch ihren privaten Geldbedarf und etwaige Kredite mitkalkuliert.
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