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Gastro und Künstler Unterstützungspaket

Ermäßigter Umsatzsteuersatz 5 %
Wiener Gastro Gutschein € 25,00/€ 50,00

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz 5%

Wann:

01.07.2020 bis 31.12.2021 (befristet)

 

Was:

Alle Gastronomielieferungen u. Leistungen, also alle Speisen und Getränke

Künstlerische Leistungen (künstlerische Fotografien, Tapisserien, Zeichnungen, etc.)

Musik u. Gesangsaufführungen (Einzelpersonen u. Gruppen)

Filmvorführungen

Waren: Gemälde, Collagen, Bücher, Broschüren, Zeitungen, etc.

 

 

Wer:

 

Tipp: Wenn Sie wissen wollen ob die Begünstigung auch für Sie zur Anwendung kommt, kontaktieren Sie uns bitte unter 01 493 13 99 oder kontaktieren Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin.

Im Moment ist davon auszugehen, dass die im Nationalrat bereits beschlossene Senkung des Umsatzsteuersatzes von 20% auf 10% für offene nicht alkoholische Getränke durch die 5% Ermäßigung ersetzt bzw. erweitert wird.

 

Registrierkasse:

Lösungsweg:

  1. Info an Kassenanbieter – Installation/Einspielung der Auffang-Regelung auf Signatureinheit
    1. (siehe Registrierkassensicherheitsverordnung Detailspezifikation Pkt. 4 Klartextdaten für das Signaturformat für Signierung durch Signatur bzw. Siegelerstellungseinheit https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390)
  2. Dokumentation welche, der vom BMF vorgegebenen Auffang-Regelungen, verwendet wird (Betrag-Satz- Normal, Betrag-Satz- Ermäßigt, etc.)
  3. Belege werden mit ermäßigtem Steuersatz 5% ausgestellt.

 

Alternative, wenn Signatureinheit keine keine Auffang-Regelung enthält bzw. kann zeitlich nicht umgesetzt werden:

  1. Nach Möglichkeit Bestätigung vom Kassenanbieter, dass keine Auffang-Regelung hinterlegt/umsetzbar etc.
  2. Rechnungen werden weiterhin mit 10% u. 20% ausgestellt jedoch vermerk auf Beleg (siehe oben – händischer Vermerk oder Stempel)

 

Wiener Gastrogutschein €25,00 / €50,00

Wann:

Ab 22.06.2020 können Kunden den EUR 25,00/ EUR 50,00 Gutschein einlösen.

 

Was:

Speisen und nichtalkoholische Getränke

 

Wer:

Teilnehmende Gastronomiebetriebe. Die Gutscheine können angenommen werden, müssen jedoch nicht!

 

Wie:

 

Buchhaltung:

Die eingelösten Gutscheine sind täglich als Kassenausgang im Kassenbuch zu erfassen. (Die Einnahmen ist in der Tageslosung enthalten, jedoch ist kein Bargeld geflossen)

 

ACHTUNG: Es ist nur der Betrag als Ausgang zu erfassen, welcher auch tatsächlich von der Stadt Wien erstattet wird und nicht der gesamte Gutscheinwert (EUR 25,00/ EUR 50,00)

 

Genauere Informationen finden Sie unter https://wienergastrogutschein.at/de/meta/faq

 

Wenn Sie Fragen zur Buchhaltung haben kontaktieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin.

 

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by Dominik Stegmayer

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensbereichen. [A 1160 Wien, Thaliastraße 85]

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