Ermäßigter Umsatzsteuersatz 5 %
Wiener Gastro Gutschein € 25,00/€ 50,00
Wann:
01.07.2020 bis 31.12.2021 (befristet)
Was:
Alle Gastronomielieferungen u. Leistungen, also alle Speisen und Getränke
Künstlerische Leistungen (künstlerische Fotografien, Tapisserien, Zeichnungen, etc.)
Musik u. Gesangsaufführungen (Einzelpersonen u. Gruppen)
Filmvorführungen
Waren: Gemälde, Collagen, Bücher, Broschüren, Zeitungen, etc.
Wer:
Tipp: Wenn Sie wissen wollen ob die Begünstigung auch für Sie zur Anwendung kommt, kontaktieren Sie uns bitte unter 01 493 13 99 oder kontaktieren Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin.
Im Moment ist davon auszugehen, dass die im Nationalrat bereits beschlossene Senkung des Umsatzsteuersatzes von 20% auf 10% für offene nicht alkoholische Getränke durch die 5% Ermäßigung ersetzt bzw. erweitert wird.
Registrierkasse:
Lösungsweg:
Alternative, wenn Signatureinheit keine keine Auffang-Regelung enthält bzw. kann zeitlich nicht umgesetzt werden:
Wann:
Ab 22.06.2020 können Kunden den EUR 25,00/ EUR 50,00 Gutschein einlösen.
Was:
Speisen und nichtalkoholische Getränke
Wer:
Teilnehmende Gastronomiebetriebe. Die Gutscheine können angenommen werden, müssen jedoch nicht!
Wie:
Buchhaltung:
Die eingelösten Gutscheine sind täglich als Kassenausgang im Kassenbuch zu erfassen. (Die Einnahmen ist in der Tageslosung enthalten, jedoch ist kein Bargeld geflossen)
ACHTUNG: Es ist nur der Betrag als Ausgang zu erfassen, welcher auch tatsächlich von der Stadt Wien erstattet wird und nicht der gesamte Gutscheinwert (EUR 25,00/ EUR 50,00)
Genauere Informationen finden Sie unter https://wienergastrogutschein.at/de/meta/faq
Wenn Sie Fragen zur Buchhaltung haben kontaktieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin.
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