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Holen Sie sich ihre Mehrwertsteuer aus dem EU-Ausland zurück!

EU-MwSt-Rückerstattung

Sie waren im letzten Jahr geschäftlich im EU-Ausland und haben dort Mehrwertsteuer bezahlt?

Oder Sie haben Rechnungen ans EU-Ausland bezahlt, die nicht mehrwertsteuerbefreit waren?

 

Dann holen Sie sich diese Mehrwertsteuer zurück!

 

Während früher noch mühsam im jeweiligen Land ein Antrag gestellt werden musste, gibt es seit einigen Jahren ein EU-weit standardisiertes Verfahren, bei dem nur noch beim heimischen Finanzamt online ein Formular ausgefüllt werden muss!

 

Auch müssen die Originalrechnungen nicht mehr quer durch Europa geschickt werden. Nur bei Anforderung ist eine Kopie einzusenden.

 

Wichtig: Der Antrag muss immer pünktlich bis zum 30.9. des Folgejahres gestellt werden!

 

Gerne erledigen wir das für Sie!

Rufen Sie uns an unter +43 (1) 493 13 99 !

 

 

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    by Dominik Stegmayer

    Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensbereichen. [A 1160 Wien, Thaliastraße 85]

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