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Lohnverrechnung mit SLT – Aufzeichnungen

Lohnverrechnung mit SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG

Sehr gerne übernehmen wir für Sie die Lohnverrechnung – damit wir sie korrekt und rationell erledigen können, benötigen wir von Ihnen ein paar Unterlagen und Informationen.

 

Hier ein kurzer Überblick, wie die Teamarbeit optimal gelingt. Ganz wie ein Staffelrennen.

 

AN- und ABMELDUNG von Mitarbeitern:

Für die Anmeldung von Mitarbeitern benötigen wir:

Wichtig: Die Meldung an die ÖGK muss noch VOR Arbeitsbeginn erfolgen! Daher benötigen auch wir die Unterlagen rechtzeitig. Ansonsten folgen Strafen bei Begehung/Kontrolle in Form eines Beitragszuschlags (§ 113 ASVG)

 

Für die Abmeldung:

 

Laufend zu führende Aufzeichnungen:

 

Urlaubsaufzeichnungen:

… bleiben bis zum Austritt bei Dienstgeber. Bei Austritt brauchen wir die noch offenen Urlaubstage.

 

Arbeitszeitaufzeichnungen und Stundenaufzeichnungen:

… sind zwingend zu führen, bleiben beim Dienstgeber

 

Mehr- und Überstunden:

Unser Lohnverrechner braucht monatlich für die korrekte Abrechnung eine Kopie, die Originale bleiben beim Dienstgeber. Die Kopie bitte bis 20. Des Folgemonats an unseren LV senden.

 

Reisekosten und KM-Aufzeichnungen:

Unser LV braucht monatlich für die korrekte Abrechnung eine Kopie, die Originale bleiben beim Dienstgeber. Die Kopie bitte bis 20. Des Folgemonats an unseren LV senden.

 

Fehlzeiten:

Krankenstände:                                                       

Mitteilung an LV bei jedem Krankenstand (Kopie)

Bundesheer/Zivildienst:

Mitteilung an LV sobald bekannt

Schwangerschaften/Karenz:

Mitteilung an LV sobald bekannt

Geburtstermin:

Mitteilung des tatsächlichen Geburtstermins an LV

 

Änderungen:

Namensänderungen:

Kopie der Heiratsurkunde (od. sonst. Urkunde) an LV

Gehaltsänderungen:

umgehende Mitteilung an LV

Adressänderungen:

Kopie Meldezettel an LV

Staatsbürgerschaft

Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises

 

Wichtig: Auch Änderungsmeldungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen bei der ÖGK erfolgen.

 

Fristen (bei Behörden):

Finanzamt:

 

Krankenkasse:

 

Stadtkasse:                                                      

 

ACHTUNG bei:

begünstigten behinderten Dienstnehmern       

Aufgrund des erhöhten Kündigungsschutzes ist es generell sehr schwierig, das Dienstverhältnis aufzulösen, außer innerhalb der ersten 6 Monate.

 

Schwangeren/Mutterschutz                                    

Schwangere haben ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 4 Wochen nach der Karenz einen

besonderen Kündigungsschutz

 

Nützliche Infos:

Lohnsteuervorteile

die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden zu 50 % im Monat sind steuerfrei, ebenso € 360,00 pro Monat für Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeitsüberstunden.  Voraussetzung sind allerdings korrekte Überstundenaufzeichnungen

 

Weihnachtsremuneration (=Weihnachtsgeld)

bei Austritt auf spezielle Regelungen im Kollektivvertrag achten.

 

Diäten (Tages-/Nächtigungsgelder)

sind grundsätzlich lohnsteuerfrei wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Im Inland

  1. o) max. € 30,00/Tag für 24 Stunden, die Dienstreise muss länger als 3 Stunden sein, 1/12 davon pro Stunde
  2. o) max. € 17,00/Nacht“

 

KM-Geld

Bei Führung eines Fahrtenbuches kann bei Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw ein Kostenersatz von € 0,50/km steuerfrei geltend gemacht werden.

 

KONTROLLIEREN IST GUT

Es können trotz aller Genauigkeit und Vorsicht Übermittlungs- oder Übertragungsfehler vorkommen.

Überprüfen Sie daher bitte vor der Überweisung die Lohnverrechnung. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Lohnverrechner bei SLT Siart Lipkovich + Team.

 

 

Wichtigste vermeidbare Fehler:

 Stundenlisten – generell kontrollieren und abzeichnen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Denn die ÜBERGABE von Dienstzettel und Anmeldung ist GESETZLICH ZWINGEND VORGESCHRIEBEN.

 

Sie können uns auch jederzeit anrufen: +43 (1) 493 13 99, per E-Mail erreichen oder unser Online Formular (gleich unterhalb) benutzen.

 

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    Telefon: +43 (1) 493 13 99

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    by Dominik Stegmayer

    Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensbereichen. [A 1160 Wien, Thaliastraße 85]

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