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EPUs – Lohnnebenkostenentlastung für den ersten Mitarbeiter

Kurzfassung: Ein-Personen-Unternehmen (EPU) erhalten bei der Aufnahme des ersten Beschäftigten seit 1. September 2023 eine Förderung in Höhe von 25 % der Bruttoentlohnung für die Dauer eines Jahres.

 

EPUs sind Arbeitgeber, die (oder deren Geschäftsführer) GSVG-versichert und somit gewerblich selbstständig sind. Hierzu zählen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (KG, OG,…) und GmbHs mit einem Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss (besteht, wenn er/sie GSVG-versichert ist). Kleinunternehmer (Umsatz < 30.000 Euro, umsatzsteuerbefreit) sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

 

Gefördert werden ausschließlich echte Dienstverhältnisse mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der Normalarbeitszeit: Die Förderhöhe beträgt 25 % der Bruttoentlohnung, 12x im Jahr mit der ASVG‑Höchstbemessungsgrundlage als Obergrenze. Endet die Beschäftigung während des Jahres, steht die Förderung anteilsmäßig zu, solange die Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Monaten nicht unterschritten wird.

 

Die Förderung gilt für Personen, die

(1) eine Ausbildung abgeschlossen haben und als arbeitsuchend vorgemerkt sind oder

(2) seit mindestens zwei Wochen beim AMS arbeitslos gemeldet sind. Ausgenommen sind freie Dienstnehmer, Lehrlinge und Familienangehörige.

 

Achtung: Die Förderung kann auch dann bezogen werden, wenn bereits geringfügig Beschäftigte im Unternehmen gearbeitet haben, oder wenn der Förderungsbewerber in den letzten 5 Jahren keinen vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt hat. Bei freien Mitarbeitern (> 1 Monat) gilt diese Ausnahme nicht und das EPU hat keinen Anspruch auf diese Förderung.

 

Anträge müssen bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle bis max. sechs Wochen nach Beschäftigungsantritt eingereicht werden. Als Nachweis müssen Dienstzettel, GSVG-Nachweis und (abschließend) das Lohnkonto des Mitarbeiters vorgelegt werden.

 

ToDo:

Die Förderung des ersten Beschäftigten stellt für EPU eine optimale Gelegenheit dar, sich in die neuen Gewässer „Ich als Arbeitgeber“ vorzutasten.

Ein Kosten-Nutzen-Vergleich gibt Sicherheit: Wie viel kostet mich der Mitarbeiter? Wie viel muss er daher einbringen – ist das realistisch? Ein nützliches Tool zur überschlagsmäßigen Berechnung ist der Break-Even-Rechner der WKO: http://epu.wko.at/BreakEvenRechner.

 

Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen (01/ 493 13 99) oder das kostenlose Erstgespräch zu nutzen. Wir freuen uns darauf!

 

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    by Dominik Stegmayer

    Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensbereichen. [A 1160 Wien, Thaliastraße 85]

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