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Die Buchhaltung ist Ihr bestes Informationsinstrument.
Nutzen wir sie für Ihr Unternehmen optimal!

Buchhaltung

Die Buchhaltung ist das Informationsinstrument ihres Unternehmens.

 

Das Rechnungswesen (Buchhaltung und Kostenrechnung) zählt also zu den Kernaufgaben eines Unternehmers. Hier gilt: Saubere und disziplinierte Arbeit ermöglicht klare Entscheidungen und stellt ein wesentliches Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens dar. Darum nehmen wir uns diese Aufgaben gemeinsam mit Ihnen gewissenhaft zur Brust. Alle formellen Abläufe, die wir hier gemeinsam entwickeln, stellen eine solide und klare Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen dar.

 

Laufende Daten stehen jederzeit zur Verfügung, monatlich oder vierteljährlich erhalten Sie Ihren Auszug aus dem Rechnungswesen als übersichtliche Momentaufnahme Ihrer Unternehmung. Hier geht es uns darum, für Sie sinnvolle Auswertungen vorzulegen. Aufbauend auf einem individuell angepassten Kontenplan erhalten Sie das für Sie optimalste Informationssystem.

 

Der Steuerberater ist ein verlängerter Arm des Unternehmens. Da liegt es nahe, dass wir unsere Beratungskompetenz auch für interne Arbeitsschritte in der Buchhaltung anbieten: effiziente Ablagesysteme, sorgfältige Belegaufbereitung, computergestützte Vorbereitungsarbeiten und die Einschulung Ihrer Mitarbeiter. Oft schlummert auch in Teilbereichen Ihres Unternehmens Potential.

 

Die Organisation des Rechnungswesens und der Schnittstelle zum Steuerberater hilft Kosten zu optimieren. Wenn etwa die Bankdaten automatisch importiert werden, erleichtert das die Arbeit für den Steuerberater. Die Devise lautet: Daten nur einmal in die Hand nehmen und so gut wie möglich automatisiert verarbeiten.

 

 

Hoppalas

Einige „Hoppalas“, die Ihnen mit uns an Ihrer Seite nie passieren werden:

 

Nr 1:

Sie haben mehr Ausgaben als Einnahmen eingetragen und dann ein Kassenminus, ein Kassenloch. Darüber freut sich die Finanzbehörde ganz besonders.

 

Nr 2:

Sie haben eine Eintragung in der Buchhaltung und dazu keinen Beleg. Sie wissen nicht mehr warum was eingetragen wurde.

 

Nr 3:

Ihre Belege sind nicht durchgehend nummeriert, die Finanz unterstellt eine schlampige Buchhaltung. Die Lückenlosigkeit und die Ordnungsmäßigkeit könnte bezweifelt werden.

 

Nr 4:

Auf Lieferantenrechnungen sind weder Ihr korrekter Firmenname noch Ihre korrekte Adresse angegeben, die Finanz kann Ihnen den Vorsteuerabzug verweigern.

 

Nr 5:

Auf Ihren Bewirtungsbelegen ist der werbliche Zweck nicht dokumentiert.

 

Nr 6:

Ein Privatauto wird betrieblich genutzt – Fahrtenbuch gibt es aber keines.

 

Nr 7:

Ein wesentlicher Teil Ihrer geschäftlichen Umsätze besteht aus Bareinnahmen, die täglichen Einnahmen sind nicht klar dokumentiert (Registrierkasse).

 

Nr 8:

Es geht nicht eindeutig aus den Belegen hervor, ob eine Rechnung schon bezahlt ist, später bezahlt wird, oder unter Abzug von Skonto bezahlt wird.

 

Nr 9:

Die Formalerfordernisse der Umsatzsteuer sind nicht eingehalten.

 

Nr 10:

Sie haben unterschiedliche Umsätze, vielleicht sogar umsatzsteuerfreie Umsätze, und diese nicht klar von den anderen Umsätzen getrennt.

 

Nr 11:

Sie haben Barumsätze aber keine Registrierkassa.

 

Nr 12:

Zahlungen und Bankomatbehebungen sind mangels Information nicht zuordenbar. Aufwand geht für Sie verloren. Sie haben eine schlechte Position gegenüber Ihren Geschäftspartnern bei allfälligen Debatten.

 

Nr 13:

Sie machen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, treiben Handel und haben kein Wareneingangsbuch.

 

Nutzen Sie einfach gleich unser kostenloses Erstberatungsgespräch.

 

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    by Dominik Stegmayer

    Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmensbereichen. [A 1160 Wien, Thaliastraße 85]

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